Antrag Verlängerung Ausstellung Sprengstofferlaubnis nach § 27 SprengGT
Beschreibung
Eine Erlaubnis nach § 27 SprengG ist erforderlich zum Erwerben, Aufbewahren, Verwenden, Vernichten und Verbringen von explosionsgefährlichen Stoffen im privaten Bereich. In erster Linie geht es dabei um Treibladungspulver wie:
- Nitrocellulosepulver zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen
- Schwarzpulver zum Vorderladerschießen oder
- Böllerpulver zum Schießen mit Böllern
Online-Verfahren
Redaktionell verantwortlich
Stadt Aschaffenburg, Stand: März 2026
Weitere Informationen
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