Antrag Verlängerung Ausstellung Sprengstofferlaubnis nach § 27 SprengGT

Beschreibung

Eine Erlaubnis nach § 27 SprengG ist erforderlich zum Erwerben, Aufbewahren, Verwenden, Vernichten und Verbringen von explosionsgefährlichen Stoffen im privaten Bereich. In erster Linie geht es dabei um Treibladungspulver wie:

  • Nitrocellulosepulver zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen
  • Schwarzpulver zum Vorderladerschießen oder
  • Böllerpulver zum Schießen mit Böllern

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Stadt Aschaffenburg, Stand: März 2026