Eheurkunde; Beantragung
Kurzbeschreibung
Eine Eheurkunde kann auf Grundlage des Eheregisters beim zuständigen Standesamt ausgestellt werden.
Beschreibung
Wenn Sie geheiratet haben und eine neue Eheurkunde benötigen, können Sie diese beim Standesamt Ihrer Eheschließung beantragen.
Inhalt der Eheurkunde:Die Eheurkunde bestätigt die Eheschließung und enthält:
- Vor- und Familiennamen der Ehegatten (zum Zeitpunkt der Eheschließung und davor),
- Geburtsort und -datum der Ehegatten,
- Ort und Datum der Eheschließung,
- Angaben zur Religionszugehörigkeit.
- Eheurkunde (gegebenenfalls mit Übersetzungshilfe für die EU-Verwendung).
- Mehrsprachige Eheurkunde (gültig in Staaten des Übereinkommens vom 8. September 1976).
- Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister, der alle eingetragenen Daten und Folgebeurkundungen enthält.
- Falls sich personenstandsrechtliche Daten ändern (z. B. durch Namensänderung oder Scheidung), wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt.
- Auf Antrag kann dann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.
Voraussetzungen
Antragsberechtigte Personen (ab 16 Jahren):
- Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
- Vorfahren und Abkömmlinge, zum Beispiel Eltern, Kinder, Enkelkinder
- sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, zum Beispiel durch:
- ein Schreiben des Nachlassgerichts
- ein gerichtliches Urteil
- einen vollstreckbaren Titel (das ist ein offizielles Dokument, mit dem man eine Zwangsvollstreckung, zum Beispiel Pfändung, rechtlich durchsetzen kann).
Verfahrensablauf
Beantragung einer Eheurkunde beim Standesamt der Eheschließung:
Persönliche Beantragung:
- Es kann ein Termin erforderlich sein.
- Personalausweis oder Reisepass ist vorzulegen.
- Die Gebühr wird direkt im Standesamt bezahlt.
- Eine Vertrauensperson kann die Urkunde ebenfalls beantragen und abholen, wenn sie
- eine schriftliche Vollmacht,
- eine Kopie oder das Original Ihres Ausweisdokuments sowie
- den eigenen Personalausweis oder Reisepass vorlegt.
Schriftliche Beantragung:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte um Ausstellung einer Eheurkunde.
- Das Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Name und Vorname
- Ihre Meldeanschrift
- Ort und Datum der Eheschließung beziehungsweise gegebenenfalls der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft
- gegebenenfalls Standesamt und Beurkundungsnummer
- gegebenenfalls weitere Nachweise (zum Beispiel rechtliches Interesse, Nachweis zur Gebührenbefreiung)
- Fügen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Informationen zur Zahlungsweise und Gebührenhöhe erhalten Sie direkt beim jeweiligen Standesamt.
Elektronische Beantragung:
- Nutzen Sie – wenn verfügbar – das Online-Verfahren des zuständigen Standesamts.
- Authentifizieren Sie sich gegebenenfalls mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises.
- Geben Sie die erforderlichen Daten ein und laden Sie gegebenenfalls Unterlagen hoch.
- Reichen Sie den Antrag elektronisch ein.
Fristen
Eheurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu 80 Jahre nach der Beurkundung im Eheregister beim Standesamt angefordert werden. Für ältere Einträge ist das Archiv der Gemeinde zuständig, zu der das Standesamt gehört.
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
Persönliche Antragstellung:
- Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
- Ihr Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen
- Eine bevollmächtigte Person hat eine schriftliche Vollmacht sowie den Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) des Vollmachtgebers und den eigenen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Schriftliche Antragstellung:
- Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Ihr Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen.
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
- Eheurkunde
Sie können eine Eheurkunde online beantragen.
Kosten
- Gebühr für eine Eheurkunde: 12,00 EUR
- Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck: 12,00 EUR
- Gebühr für eine mehrsprachige Eheurkunde: 12,00 EUR
- Gebühr für die Ausstellung einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular gemäß Art. 7 Verordnung (EU) Nr. 2016/1191): 12,00 EUR
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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