Meldebescheinigung; Beantragung

Kurzbeschreibung

Für viele Alltagsangelegenheiten wird eine Meldebescheinigung benötigt, die Ihren Wohnsitz und eventuell weitere Daten bestätigt.

Beschreibung

Meldebescheinigung – Inhalt

Allgemeines

Die aktuelle oder auch frühere Meldebehörde stellt auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung aus. Diese dient als amtlicher Nachweis über die bei der Behörde aktuell oder ehemals registrierten Wohnanschrift(en) und weiterer melderechtlicher Daten.

Immer enthaltene Angaben

Die Meldebescheinigung enthält grundsätzlich folgende Daten:
  • Familienname
  • Vorname(n) (inklusive Kennzeichnung des Rufnamens)
  • Doktorgrad
  • Geburtsdatum
  • Aktuelle Anschrift(en), getrennt nach:
    • Hauptwohnung
    • Nebenwohnung(en)

Zusätzliche Angaben auf Wunsch
Auf Wunsch der antragstellenden Person kann die Bescheinigung auch folgende weitere Daten enthalten:
  • Frühere Namen
  • Ordensname / Künstlername
  • Geburtsort und – bei Geburt im Ausland – Geburtsstaat
  • Geschlecht
  • Angaben zur gesetzlichen Vertretung
  • derzeitige Staatsangehörigkeit(en)
  • Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
  • Frühere Anschriften im Zuständigkeitsbereich sowie:
    • letzte Haupt- und Nebenwohnungen außerhalb des Bereichs
    • bei Zuzug aus dem Ausland: letzte Anschrift in Deutschland und Herkunftsstaat
    • bei Wegzug ins Ausland: neue Auslandsanschrift und Zielstaat
    • Einzugs- und Auszugsdaten
    • Datum des letzten Wegzugs aus einer Wohnung in Deutschland
    • Datum des letzten Zuzugs aus dem Ausland
  • Familienstand
Bei Ehe oder Lebenspartnerschaft zusätzlich:
  • Datum und Ort der Eheschließung/Partnerschaftsbegründung
  • Staat, wenn im Ausland erfolgt
  • Angaben zu Ehe-/Lebenspartner*in
  • Angaben zu minderjährigen Kindern
  • Daten zu Ausweisdokumenten (Personalausweis, Pass, Passersatz, eID-Karte)
  • Hinweis, dass kein Sterbedatum gespeichert ist

Nicht enthalten

In der Meldebescheinigung nicht enthalten sind:
  • Auskunfts- und Übermittlungssperren

Hinweise

  • Die amtliche Meldebestätigung dient – neben der Meldebescheinigung – als Nachweis der aktuellen Wohnung.
  • Sie wird automatisch bei der An- oder Abmeldung ausgestellt und enthält folgende Angaben:
    • Familienname, Vorname
    • Doktorgrad (falls vorhanden)
    • Geburtsdatum
    • Anschrift
    • Tag des Ein- oder Auszugs
    • Datum der An- oder Abmeldung
    • Wohnstatus (alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung)
  • Eine amtliche Meldebestätigung kann nicht gesondert beantragt werden.
  • Die amtliche Meldebestätigung wird gebührenfrei ausgestellt - im Gegensatz zur Meldebescheinigung, die in der Regel 5 € kostet.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
  • Meldebescheinigung
    Für den Nachweis gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) können Sie eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung online anfordern.
  • Meldebescheinigung
    Für den Nachweis gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) können Sie eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung online anfordern.
  • Online-Terminservice Bürgerservicebüro
    Buchen Sie Online-Termine für Meldewesen, Passwesen, KFZ-Zulassungswesen sowie Sonstiges.

Kosten

  • für eine schriftlich übermittelte Meldebescheinigung: 5,00 EUR
  • für eine elektronische Meldebescheinigung: keine