Meldebescheinigung; Beantragung
Kurzbeschreibung
Für viele Alltagsangelegenheiten wird eine Meldebescheinigung benötigt, die Ihren Wohnsitz und eventuell weitere Daten bestätigt.
Beschreibung
Meldebescheinigung – Inhalt
Allgemeines
Die aktuelle oder auch frühere Meldebehörde stellt auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung aus. Diese dient als amtlicher Nachweis über die bei der Behörde aktuell oder ehemals registrierten Wohnanschrift(en) und weiterer melderechtlicher Daten.
Immer enthaltene Angaben
Die Meldebescheinigung enthält grundsätzlich folgende Daten:- Familienname
- Vorname(n) (inklusive Kennzeichnung des Rufnamens)
- Doktorgrad
- Geburtsdatum
- Aktuelle Anschrift(en), getrennt nach:
- Hauptwohnung
- Nebenwohnung(en)
Auf Wunsch der antragstellenden Person kann die Bescheinigung auch folgende weitere Daten enthalten:
- Frühere Namen
- Ordensname / Künstlername
- Geburtsort und – bei Geburt im Ausland – Geburtsstaat
- Geschlecht
- Angaben zur gesetzlichen Vertretung
- derzeitige Staatsangehörigkeit(en)
- Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
- Frühere Anschriften im Zuständigkeitsbereich sowie:
- letzte Haupt- und Nebenwohnungen außerhalb des Bereichs
- bei Zuzug aus dem Ausland: letzte Anschrift in Deutschland und Herkunftsstaat
- bei Wegzug ins Ausland: neue Auslandsanschrift und Zielstaat
- Einzugs- und Auszugsdaten
- Datum des letzten Wegzugs aus einer Wohnung in Deutschland
- Datum des letzten Zuzugs aus dem Ausland
- Familienstand
- Datum und Ort der Eheschließung/Partnerschaftsbegründung
- Staat, wenn im Ausland erfolgt
- Angaben zu Ehe-/Lebenspartner*in
- Angaben zu minderjährigen Kindern
- Daten zu Ausweisdokumenten (Personalausweis, Pass, Passersatz, eID-Karte)
- Hinweis, dass kein Sterbedatum gespeichert ist
Nicht enthalten
In der Meldebescheinigung nicht enthalten sind:- Auskunfts- und Übermittlungssperren
Hinweise
- Die amtliche Meldebestätigung dient – neben der Meldebescheinigung – als Nachweis der aktuellen Wohnung.
- Sie wird automatisch bei der An- oder Abmeldung ausgestellt und enthält folgende Angaben:
- Familienname, Vorname
- Doktorgrad (falls vorhanden)
- Geburtsdatum
- Anschrift
- Tag des Ein- oder Auszugs
- Datum der An- oder Abmeldung
- Wohnstatus (alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung)
- Eine amtliche Meldebestätigung kann nicht gesondert beantragt werden.
- Die amtliche Meldebestätigung wird gebührenfrei ausgestellt - im Gegensatz zur Meldebescheinigung, die in der Regel 5 € kostet.
Erforderliche Unterlagen
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
- Meldebescheinigung
Für den Nachweis gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) können Sie eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung online anfordern. - Meldebescheinigung
Für den Nachweis gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) können Sie eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung online anfordern. - Online-Terminservice Bürgerservicebüro
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Kosten
- für eine schriftlich übermittelte Meldebescheinigung: 5,00 EUR
- für eine elektronische Meldebescheinigung: keine
Weitere Informationen
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