Kommunale Bücherei / Bibliothek; Beantragung eines Ausweises

Kurzbeschreibung

Sie erhalten nach der Anmeldung einen Büchereiausweis oder Bibliotheksausweis. Für die Benutzung einer kommunalen Bücherei oder Bibliothek müssen Sie in der Regel eine Gebühr bezahlen.

Beschreibung

Nach der Anmeldung in einer Bibliothek erhalten Sie Ihren Bibliotheksausweis entweder persönlich oder per Post.

Mit dem Ausweis können Sie:
  • Bücher und andere Medien ausleihen oder bestellen
  • Weitere Dienstleistungen der Bibliothek nutzen
Der Ausweis muss bei jeder Ausleihe vorgelegt werden.

Wichtig:
  • Der Bibliotheksausweis ist meist befristet (zum Beispiel 1 Jahr) und kann bei Bedarf verlängert werden.
  • Die Nutzung einer kommunalen Bibliothek oder Bücherei (zum Beispiel Stadtbücherei, Gemeindebibliothek) kann gebührenpflichtig sein.

Voraussetzungen

Bibliotheksausweis erhalten:
  • Anmeldung in der Bibliothek oder Bücherei erforderlich.
  • Wohnsitz in Deutschland notwendig.
  • Minderjährige benötigen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten.

Verfahrensablauf

Antragsunterlagen einreichen:
  • Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen bei der Bibliothek / Bücherei ein.
Benutzungsentgelt zahlen:
  • Entrichten Sie das Benutzungsentgelt gemäß den Gebührenregelungen der Bibliothek / Bücherei.
Erhalt des Bibliotheksausweises:
  • Der Bibliotheks- / Büchereiausweis wird Ihnen sofort vor Ort ausgehändigt oder innerhalb weniger Tage per Post zugestellt.

Hinweise

Ein Verlust des Ausweises oder Änderungen der persönlichen Daten müssen der Bibliothek/Bücherei sofort gemeldet werden.

Ermäßigungen für die Bibliotheksnutzung sind möglich.

Erforderliche Unterlagen

Online-Verfahren

Kosten

Die Gebühren sind in der Satzung festgelegt.

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):

18 Euro für Erwachsene

Rechtsgrundlagen

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