Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen; Meldung von Missständen und Beratung

Kurzbeschreibung

Die Aufgabe der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) ist es, die Menschen in Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe vor Beeinträchtigungen zu schützen.

Beschreibung

  • Die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) der Stadt Aschaffenburg berät, überwacht und kontrolliert stationäre Pflegeeinrichtungen, besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe, ambulant betreute Wohngemeinschaften sowie betreute Wohngruppen für Menschen mit Behinderung. Die FQA besteht aus einem multiprofessionellen Team von Verwaltungskräften, Pflegefachkräften, Sozialpädagoginnen, Ärztinnen und Ärzten.
  • Aktuell gibt es in Aschaffenburg sechs Wohn- und Pflegeheime für Senioren, drei ambulant betreute Wohngemeinschaften und acht besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe.
  • Das FQA-Team versucht, die Lebensqualität, die die einzelnen Einrichtungen bieten, aus der Perspektive der Menschen, die dort leben, zu betrachten. Es berät die Einrichtungen kompetent und sieht sich als deren Partner im Qualitätsentwicklungsprozess. Gleichzeitig steht die FQA auch den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie deren Angehörigen beratend zur Seite. Darüber hinaus können Beschwerden über Missstände an die FQA gemeldet werden.
  • Weitere Kernaufgabe der FQA sind die Begehungen (in der Regel unangemeldet) - turnusmäßig oder auch nach Beschwerden - mit dem multiprofessionellen Team. Dieses überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, berät die Einrichtungen nach festgestellten Qualitätsdefiziten und erlässt ggf. erforderliche Anordnungen.

Bei den Begehungen kommen unter anderem folgende Prüfaspekte in Betracht:

  • Qualität der Pflege und der Sozialen Betreuung, die ärztliche Versorgung, Hygiene, personelle und bauliche Gegebenheiten, die Würde und Selbstbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.
  • Die Ergebnisse der turnusmäßigen und anlassbezogenen Begehungen werden in einem Ergebnisprotokoll zusammengefasst. Eine Kurzfassung des Ergebnisprotokolls muss vom Träger in geeigneter und verständlicher Form veröffentlicht werden. Personen, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, haben in den Räumlichkeiten der stationären Einrichtung oder besonderen Wohnform der Eingliederungshilfe ein Einsichtsrecht.

Kontakt:

E-Mail: heimaufsicht@aschaffenburg.de

Tel.:    (06021) 330-1724 (Herr Edinger)

            (06021) 330-1769 (Frau Hock)

Rechtsgrundlagen

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Redaktionell verantwortlich

Stadt Aschaffenburg, Stand: August 2025