Geburtsurkunde; Beantragung

Kurzbeschreibung

Sie können eine Geburtsurkunde beim Standesamt anfordern, das das Geburtenregister führt (in der Regel am Geburtsort).

Beschreibung

Die Geburtsurkunde ist ein offizieller Nachweis über die Geburt eines Menschen.
Sie enthält:

  • die Vornamen, den Geburtsnamen und das Geschlecht des Kindes
  • den Tag und Ort der Geburt
  • die Vor- und Familiennamen der Eltern

Auf Wunsch können folgende Angaben weggelassen werden:

  • das Geschlecht
  • die Namen der Eltern
Wo bekommt man die Geburtsurkunde?

Sie erhalten Ihre Geburtsurkunde nur beim Standesamt des Geburtsortes.
Das Standesamt stellt sie aus dem Geburtenregister aus.

Mehrsprachige Geburtsurkunde
  • Es kann auch eine mehrsprachige Geburtsurkunde ausgestellt werden.
  • Diese wird in vielen europäischen Ländern ohne Übersetzung anerkannt.
  • Gültig in allen Staaten, die das Übereinkommen vom 8. September 1976 unterzeichnet haben.
Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister

Neben der normalen Geburtsurkunde gibt es auch einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister.

Dieser enthält:

  • alle Angaben zur Geburt – auch die Geburtszeit
  • die Angaben zu den Eltern
  • spätere Änderungen, zum Beispiel durch Adoption oder Namensänderung

Dieser Ausdruck wird zum Beispiel für eine Eheschließung benötigt.

Voraussetzungen

Antragsberechtigte Personen (ab 16 Jahren):

  • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
  • Ehepartner*innen und Lebenspartner*innen
  • Vorfahren und Abkömmlinge, zum Beispiel Kinder und Enkelkinder
  • Geschwister, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird
  • Sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können

Verfahrensablauf

Sie müssen die Geburtsurkunde bei dem Standesamt beantragen, das Ihre Geburt beurkundet hat.

Persönliche Beantragung
  • Gehen Sie zum Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat.
  • Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation mit.
  • Die Gebühr zahlen Sie meist direkt vor Ort.

Auch eine Vertrauensperson kann die Urkunde für Sie beantragen.
Diese Person muss Folgendes vorlegen:

  • eine schriftliche Vollmacht von Ihnen
  • Ihren Ausweis oder eine Kopie davon
  • den eigenen Ausweis
Schriftliche Beantragung
  • Schreiben Sie einen formlosen Brief an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszustellen.

  • Geben Sie in Ihrem Schreiben folgende Angaben an:

    • Vor- und Nachname
    • Geburtsdatum und Geburtsort
    • Vor- und Nachname Ihrer Eltern
    • (falls bekannt:) Standesamt und Beurkundungsnummer
  • Fügen Sie eine beglaubigte Kopie Ihres Ausweises bei.

Tipp: Fragen Sie beim Standesamt vorher nach, wie hoch die Gebühr ist und wie Sie zahlen können.

Elektronische Beantragung (online)
  • Nutzen Sie das Online-Verfahren Ihres Standesamts (sofern vorhanden).
  • Melden Sie sich online an, zum Beispiel mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises.
  • Geben Sie Ihre Daten ein und laden Sie nötige Unterlagen hoch.
  • Senden Sie den Antrag online ab.

Fristen

Geburtsurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu 110 Jahren nach Beurkundung im Geburtenregister beim Standesamt angefordert werden. Für ältere Einträge ist das Archiv der Gemeinde zuständig, zu der das Standesamt gehört.

Bearbeitungsdauer

in der Regel 2 bis 10 Tage

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
  • Geburtsurkunde
    Sie können eine Geburtsurkunde online beantragen.

Kosten

  • Gebühr für eine Geburtsurkunde: 12,00 EUR
  • Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck: 12,00 EUR
  • Gebühr für eine mehrsprachige Geburtsurkunde: 12,00 EUR
  • Gebühr für die Ausstellung einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular gemäß Art. 7 Verordnung (EU) Nr. 2016/1191): 12,00 EUR

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

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