Sterbeurkunde; Beantragung

Kurzbeschreibung

Im Todesfall können Angehörige die Sterbeurkunde für die verstorbene Person beantragen.

Beschreibung

Beantragung einer Sterbeurkunde

Die Sterbeurkunde ist ein offizielles Dokument, das den Tod einer Person bescheinigt.

Wer kann sie beantragen?
  • Angehörige oder berechtigte Personen können die Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister eingetragen wurde.
Wofür wird die Sterbeurkunde benötigt?
  • Bestattung und Vorbereitung (zum Beispiel Einsargung, Überführung),
  • Abwicklung des Nachlasses,
  • Beantragung von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
Erhältliche Formen der Sterbeurkunde:
  1. Sterbeurkunde (gegebenenfalls mit Übersetzungshilfe für die EU-Nutzung),
  2. Mehrsprachige Sterbeurkunde (gültig in Staaten des Übereinkommens vom 8. September 1976, siehe Personenstandsrecht - Übereinkommen - Nummer 16: Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern),
  3. Beglaubigter Registerausdruck aus dem Sterberegister.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Antragstellung:

  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
  • Sie gehören zu einem der folgenden Personenkreise:
    • Ehepartner*in oder Lebenspartner*in der verstorbenen Person
    • Eltern, Großeltern, Urgroßeltern sowie Kinder, Enkel und Urenkel der verstorbenen Person
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird
    • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts

Verfahrensablauf

Beantragung einer Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt:

Persönliche Beantragung:

  • Gehen Sie während der Öffnungszeiten zum Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.
  • Weisen Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass aus.
  • Eine Vertrauensperson kann die Sterbeurkunde ebenfalls beantragen und abholen. Dafür muss sie:
    •  eine schriftliche Vollmacht,
    •  den eigenen Ausweis und
    • Ihren Ausweis (im Original oder als beglaubigte Kopie) vorlegen.

Schriftliche Beantragung:

  • Senden Sie einen formlosen Antrag an das zuständige Standesamt mit der Bitte um Ausstellung einer Sterbeurkunde.
  • Erklären Sie im Schreiben Ihre Antragsberechtigung.
  • Geben Sie folgende Daten der verstorbenen Person an:
    •  Name, Vorname
    •  Geburtsdatum und -ort
    •  Sterbedatum und -ort
    •  gegebenenfalls Angaben zu Ehepartner*in
    •  gegebenenfalls Standesamt und Beurkundungsnummer
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über Zahlungsweise und Gebührenhöhe beim Standesamt.

Elektronische Beantragung:

  • Rufen Sie – sofern vorhanden – das Online-Verfahren des zuständigen Standesamts auf.
  • Authentifizieren Sie sich gegebenenfalls mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises.
  • Erfassen Sie die erforderlichen Daten und laden Sie gegebenenfalls Unterlagen hoch.
  • Reichen Sie den Antrag online ein.

Fristen

Sterbeurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu 30 Jahren nach der Beurkundung im Sterberegister beim Standesamt angefordert werden. Für ältere Einträge ist das Archiv der Gemeinde zuständig, zu der das Standesamt gehört.

Bearbeitungsdauer

in der Regel 2 bis 10 Tage

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
  • Sterbeurkunde
    Sie können eine Sterbeurkunde online beantragen.

Kosten

  • Gebühr für eine Sterbeurkunde: 12,00 EUR
  • Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck: 12,00 EUR
  • Gebühr für eine mehrsprachige Sterbeurkunde: 12,00 EUR
  • Gebühr für die Ausstellung einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular gemäß Art. 7 Verordnung (EU) Nr. 2016/1191): 12,00 EUR
  • Gebühr für Sterbeurkunde für die gesetzliche Rentenversicherung oder für das Sozialamt: keine

Rechtsbehelf

Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

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