Mietspiegel; Anforderung

Kurzbeschreibung

Wenn Sie wissen möchten, wie hoch die Mieten in Ihrer Umgebung sind, finden Sie im Mietspiegel Ihrer Stadt oder Gemeinde Informationen.

Beschreibung

Ein Mietspiegel gibt einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in einer Stadt oder Gemeinde. Er hilft dabei einzuschätzen:

  • ob eine Mieterhöhung durch den Vermietenden gerechtfertigt ist,
  • ob die Miete bei einer neuen Vermietung zulässig ist (wenn die Mietpreisbremse gilt),
  • ob die Miete grundsätzlich angemessen ist (außerhalb der Mietpreisbremse).

Der Mietspiegel zeigt die ortsübliche Vergleichsmiete – also die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter in den letzten sechs Jahren. Je nach Wohnung kann die tatsächliche Miete höher oder niedriger ausfallen.

Wichtige Faktoren für die Miethöhe sind zum Beispiel:

  • Größe der Wohnung,
  • Baujahr des Gebäudes,
  • Lage,
  • Energieeffizienz (Modernisierungszustand),
  • Ausstattung (zum Beispiel Heizung, Bodenbelag, Einbaumöbel).

Der Mietspiegel wird von Städten oder Gemeinden sowie Mieter- und Vermieterverbänden erstellt. Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern sind seit dem 1. Juli 2022 verpflichtet, einen Mietspiegel zu veröffentlichen. Wenn eine Stadt deswegen das erste Mal einen Mietspiegel erstellt, muss dieser bis zum 1. Januar 2024 veröffentlicht werden.

Ein Mietspiegel wird normalerweise alle zwei Jahre aktualisiert, um die Mietentwicklung abzubilden. Viele größere Städte und Gemeinden haben einen Mietspiegel.

Voraussetzungen

Mietspiegel können in der Regel ohne weitere Voraussetzungen eingesehen werden.

Verfahrensablauf

Erkundigen Sie sich im Internet oder bei der betreffenden Stadt/Gemeinde ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.

Hinweise

Das Gesetz und die Mietspiegelverordnung unterscheiden zwischen einfachen Mietspiegeln und qualifizierten Mietspiegeln.

  • Einfacher Mietspiegel: Enthält eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, ohne besondere wissenschaftliche Anforderungen.
  • Qualifizierter Mietspiegel:
    • Wird nach wissenschaftlich anerkannten Grundsätzen erstellt.
    • Muss von der Gemeinde oder Interessenvertretungen der Vermieter*innen und Mieter*innen anerkannt werden.
    • Anpassung an die Marktentwicklung spätestens alle zwei Jahre.
    • Neuaufstellung alle vier Jahre erforderlich.

Kosten

Seit 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel sowie ihre Dokumentation kostenfrei im Internet zu veröffentlichen. Für die Ausgabe in gedruckter Form können angemessene Entgelte verlangt werden.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

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