Naturschutzrecht
Unterschutzstellung einer Stieleiche im Ökokontogebiet Neurod als Naturdenkmal
Die Stadt Aschaffenburg beabsichtigt, durch den Erlass einer Rechtsverordnung eine Stieleiche im Stadtteil Schweinheim unter der Bezeichnung „Stieleiche im Ökokontogebiet Neurod“ als Naturdenkmal nach § 28 Bundesnaturschutzgesetz unter Schutz zu stellen. Die Stieleiche befindet sich auf der Fl.-Nr. 11705, Gem. Schweinheim. Zur Sicherung des Naturdenkmals erstreckt sich der Schutz auch auf die Umgebung der Eiche im Bereich der Kronentraufe zuzüglich eines Umkreises von 1,50 Meter um den Kronentraufbereich.
Diese Unterlagen liegen in der Zeit vom 01.09.2025 bis einschließlich 02.10.2025 während der allgemeinen Servicezeiten im Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz, Pfaffengasse 11, Zimmer 004 zur Einsichtnahme aus. Die Unterlagen stehen alternativ auch über den Internetauftritt der Stadt Aschaffenburg (www.aschaffenburg.de/umwelt_bekanntmachungen) zur Verfügung.
Etwaige Einwendungen, Bedenken und Anregungen zur Verordnung sind bis zum Ende der Auslegungsfrist (bis einschließlich 02.10.2025) bei der Stadt Aschaffenburg – Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz – schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.
- Amtliche Bekanntmachung Stieleiche Naturdenkmal (PDF, 105 kB)
- Verordnung der Stadt Aschaffenburg über das Naturdenkmal Stieleiche (PDF, 555 kB)
Veröffentlichung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt: Information über das FFH-Artenmonitoring von 2025 bis 2028
Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Erhaltungszustand der besonders schutzwürdigen Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten (nach Anhang I bzw. II und IV der FFH-RL) von gemeinschaftlichem Interesse zu überwachen (Monitoring). Gemäß Art. 17 der FFH-RL erstellen die Mitgliedstaaten alle sechs Jahre einen Bericht, der die wichtigsten Ergebnisse dieses Monitorings integriert. Die Europäische Kommission bewertet auf der Grundlage dieser Berichte die Fortschritte bei der Verwirklichung in der FFH-RL genannter Ziele.
Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den Erhaltungszustand der Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten in Deutschland über ein Stichprobenverfahren zu ermitteln und zu dokumentieren. Das Monitoring der Insekten-, Pflanzen-, Amphibien,- Reptilien- und Muschelarten erfolgt in Bayern an festen Stichprobenflächen, die jetzt turnusmäßig wieder untersucht werden müssen. Die Probeflächen können sowohl innerhalb als auch außerhalb von FFH-Gebieten liegen.
In der Stadt Aschaffenburg befinden sich in den Gemarkungen Aschaffenburg und Schweinheim mehrere Probeflächen einer oder mehrerer der genannten Artengruppen. Die Lagepläne der Probeflächen können unter untenstehenden Links eingesehen werden.