Förderprogramm Gebäudebegrünung

Wir fördern freiwillig durchgeführte Dach- und Fassadenbegrünungen auf und an Gebäuden in Aschaffenburg. Diese werten ein Gebäude optisch und ökologisch auf, verbessern das Klima und erhöhen den temporären Wasserrückhalt und die Verdunstungskühlung. Zudem fördern die begrünten Dächer und Fassaden die Biodiversität in der Stadt.

Wen fördern wir?

Eigentümerinnen und Eigentümer, Erbbauberechtigte, Mieter und Mieterinnen sowie Kleinstunternehmen, kleine und mittelständige Unternehmen von Aschaffenburger Wohn- und Nichtwohngebäuden einschließlich der Nebengebäude.

Was fördern wir?

Gefördert werden Begrünungen von Bestandsgebäude im Stadtgebiet von Aschaffenburg.

Förderschwerpunkt 1 Dachbegrünung:

  • Freiwillig durchgeführte extensive und intensive Dachbegrünung.
  • Ab 10 m² Vegetationsfläche

Förderschwerpunkt 2 Solar-Gründach:

  • Freiwillig durchgeführte Kombination einer vollflächigen Dachbegrünung unter einer aufgeständerten Photovoltaik Anlage.
  • Ab 10 m² Vegetationsfläche
  • Die Photovoltaik Anlage muss einen Netzanschluss haben und die Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erfüllen.

Förderschwerpunkt 3 Fassadenbegrünung:

  • Freiwillig durchgeführte bodengebundene Fassadenbegrünung mit mehrjährigen Selbstklimmern oder Gerüstkletterpflanzen mit Wurzelraum direkt im Erdreich.
  • Freiwillig durchgeführte wandgebundene Fassadenbegrünung mit mehrjähriger Bepflanzung ohne Bodenanschluss in horizontalen Gefäßen oder flächigen Systemen an der Fassade befestigt.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Fördersumme ist abhängig von der Art der geplanten Begrünung:

  • Eine extensive oder intensive Dachbegrünung wird mit 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (maximal jedoch mit 1.500 Euro je Gebäude) gefördert.
  • Ein kombiniertes Solar-Gründach wird mit einem Bonus in Höhe von 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben der Dachbegrünung (maximal jedoch 500 €) gefördert.
  • Eine Fassadenbegrünung wird mit 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 3.000 Euro je Gebäude gefördert.

Was ist noch zu beachten?

Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt und bewilligt werden.

Gerne informieren wir Sie zu weiteren Details – unsere Förder-Experten beraten Sie!

So funktioniert´s:

Wir sind für Sie da:

Wo bekomme ich Beratung und fachliche Unterstützung?

Dach- und Fassadenbegrünungen werden von Architektinnen, Architekten sowie Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten geplant und von spezialisierten Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus ausgeführt.

Entsprechende Adressen erhalten Sie bei den Verbänden und den Einrichtungen: