Allgemeine Informationen

Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz regelt die Pflichten von Haus­eigentümer*innen sowie die Aufgaben und Befugnisse der bevollmächtigten Bezirks­schornsteinfeger*innen. Diese sind für hoheitliche Tätigkeiten wie Bauabnahmen neuer Abgasanlagen, Feuerstättenschauen, die Ausstellung von Feuerstätten­bescheiden und die Kontrolle der Betriebs- und Brandsicherheit zuständig.

Für andere Tätigkeiten – etwa das Kehren, Überprüfen oder die Abgasmessung – dürfen Haus­eigentümer*innen seit dem 1. Januar 2013 auch frei einen Schornsteinfeger­betrieb ihrer Wahl beauftragen. In diesem Fall sind sie selbst dafür verantwortlich, dass alle Arbeiten fristgerecht und ordnungsgemäß durchgeführt werden. Die ordnungsgemäße Ausführung muss mit einem vorgeschriebenen Formblatt beim/bei der bevollmächtigten Bezirks­schornsteinfeger*in nachgewiesen werden. Versäumnisse können zusätzliche Kosten, ordnungsrechtliche Maßnahmen oder den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge haben.

Die Kehr- und Überprüfungsordnung regelt bundesweit einheitlich die Intervalle und Gebühren für diese Arbeiten. Die Kosten tragen die Eigentümer*innen.