Allgemeine Informationen
Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz regelt die Pflichten von Hauseigentümer*innen sowie die Aufgaben und Befugnisse der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*innen. Diese sind für hoheitliche Tätigkeiten wie Bauabnahmen neuer Abgasanlagen, Feuerstättenschauen, die Ausstellung von Feuerstättenbescheiden und die Kontrolle der Betriebs- und Brandsicherheit zuständig.
Für andere Tätigkeiten – etwa das Kehren, Überprüfen oder die Abgasmessung – dürfen Hauseigentümer*innen seit dem 1. Januar 2013 auch frei einen Schornsteinfegerbetrieb ihrer Wahl beauftragen. In diesem Fall sind sie selbst dafür verantwortlich, dass alle Arbeiten fristgerecht und ordnungsgemäß durchgeführt werden. Die ordnungsgemäße Ausführung muss mit einem vorgeschriebenen Formblatt beim/bei der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*in nachgewiesen werden. Versäumnisse können zusätzliche Kosten, ordnungsrechtliche Maßnahmen oder den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge haben.
Die Kehr- und Überprüfungsordnung regelt bundesweit einheitlich die Intervalle und Gebühren für diese Arbeiten. Die Kosten tragen die Eigentümer*innen.