Aufgaben von gesetzlichen Betreuer*innen
Es ist vorrangige Aufgabe von Betreuerinnen und Betreuern, Betreute dabei zu unterstützen ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, z.B. im gesundheitlichen oder finanziellen Bereich. Ist es erforderlich, dürfen sie diese auch rechtlich vertreten. Ziel ist es, dass Betreute im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihr Leben nach eigenen Wünschen gestalten können. Nur bei erheblicher Selbstgefährdung oder Unzumutbarkeit dürfen Betreuerinnen und Betreuer von den Wünschen der Betreuten abweichen. Dies ist in § 1821 BGB geregelt.
Schauen Sie sich dazu gerne die ausführlichen Informationen des bayerischen Justizministeriums an. Hier werden die Voraussetzungen, Aufgaben und Unterstützungsmöglichkeiten von ehrenamtlichen Betreuer*innen gut und verständlich erklärt. Der Ausbildungsfilm: Alltag eines ehrenamtlichen Berteuers gibt einen anschaulichen Einblick in die Tätigkeit.