Ausgangslage
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Nach Straßenverkehrsordnung ist das Parken auf Gehwegen grundsätzlich verboten.
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Erlaubt ist es nur, wenn es durch Beschilderung ausdrücklich angeordnet ist.
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In den letzten Jahrzehnten wurde Gehwegparken jedoch vielerorts geduldet.
Nach Straßenverkehrsordnung ist das Parken auf Gehwegen grundsätzlich verboten.
Erlaubt ist es nur, wenn es durch Beschilderung ausdrücklich angeordnet ist.
In den letzten Jahrzehnten wurde Gehwegparken jedoch vielerorts geduldet.