Bei einer dauerhaften und endgültigen Ausreise aus Deutschland wird die Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis grundsätzlich durch die Ausreise ungültig.
Zur Klärung von Fragen im Zusammenhang mit einer dauerhaften Ausreise können Sie sich an die Ausländerbehörde wenden.
Von dort erhalten Sie auch die notwendigen Dokumente für die Ausreise (sogenannte Grenzübertrittsbescheinigung).
Zusätzlich können Sie sich an folgende Rückkehrberatungsstellen wenden:
Zentrale Rückkehrberatung Westbayern, Dominikanerplatz 8, 97070 Würzburg,
Telefon: 0931 38666 782, E-Mail: info@zrb-westbayern.de
oder
Zentrale Ausländerbehörde Unterfranken -Rückkehrberatung-, Conn-Str. 1, 97505 Geldersheim,
Telefon: 09721 6537 281, E-Mail: rueckkehrberatung@reg-ufr.bayern.de.