Barrierefreiheit

Die Barrierefreiheit der Lebensumwelt hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Eine barrierefreie Lebenswelt soll für möglichst viele Menschen möglichst eigenständig (be)nutzbar sein.

Das Gesetz des Landes Bayern zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz - BayBGG) ist seit 9. Juli 2003 in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Projekte für ein barrierefreies Aschaffenburg

Aschaffenburg investiert in Barrierefreiheit

Bis heute wird mit dem Begriff „Barrierefreiheit“ in erster Linie der Abbau von baulichen Barrieren verbunden. Dabei ist das Thema „Barrierefreiheit“ natürlich viel weitreichender. Dennoch ist der Abbau von baulichen Barrieren ein wichtiger Bestandteil einer modernen, barrierefreien Stadt.

Die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung sind individuell und manchmal sehr unterschiedlich. Ein Mobilitätseingeschränkter möchte am liebsten einen ebenen Übergang (Nullabsenkung). Der Sehbehinderte hingegen braucht eine Führung durch Noppen- und Rippenplatten sowie einen höheren Bordstein an den Straßenübergängen.

Die Stadt Aschaffenburg hat in den vergangenen 2 Jahren viel in die Barrierefreiheit investiert, allein 1,75 Millionen Euro flossen in die barrierefreie Umgestaltung von Fußgängerüberwegen und Bushaltestellen. Manchmal helfen auch kleine bauliche Veränderungen. Die Stadt hat beispielsweise eine Rampe zur Mensa an der Realschule und eine Rampe zur Sporthalle an der Kolpingschule errichtet. Die Toilettenanlagen auf der Großmutterwiese und im Schöntal wurden behindertengerecht umgebaut. Der Spielplatz in der Gutwerkstraße erhielt behindertengerechte Spielgeräte.

Von der Barrierefreiheit profitieren nicht nur die Behinderten, sondern auch Menschen mit ihren Kinderwagen oder ältere Bürger*innen ebenso wie Personen mit einer temporären Mobilitätseinschränkung, z. B. ein gebrochenes Bein. Es gibt viele gute Beispiele für eine positive Entwicklung in Aschaffenburg. Ein Abbau von Barrieren funktioniert nur, wenn auch die mentalen Barrieren abgebaut werden, nicht nur die baulichen.

Barrierefreiheit in Aschaffenburg

Die Stadt Aschaffenburg legt großen Wert auf Inklusion und Teilhabe. Daher sind bereits viele unserer öffentlichen Gebäude barrierefrei zugänglich. Dies umfasst unter anderem stufenlose Eingänge, Aufzüge, barrierefreie Wegeführungen und leicht verständliche Beschilderungen.

Um die Orientierung noch einfacher zu machen, arbeiten wir aktuell an einer übersichtlichen Darstellung von:

  • Behindertenparkplätzen in der Stadt, die einen möglichst kurzen und bequemen Zugang zu öffentlichen Einrichtungen ermöglichen.

  • Barrierefreien WCs, die in verschiedenen Gebäuden sowie an zentralen Standorten zur Verfügung stehen.

Barrierefreie Informationstechnik

Seit 1999 gibt es Richtlinien für die Zugänglichkeit von Websites, herausgegeben vom World Wide Web Consortium (W3C). Diese Richtlinien wurden im Juli 2002 als Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) in das deutsche Behindertengleichstellungsgesetz übernommen. In Bayern gilt seit Oktober 2006 die "Bayerische Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik  (Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BayBITV).

Aschaffenburg.de ist weitgehend barrierefrei. Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess. Deshalb prüfen wir in Zukunft unsere Internetangebote weiter, passen sie an und optimieren sie. Natürlich sind wir auch für Hinweise dankbar, wie wir unsere Seiten verbessern können. Melden Sie uns Barrieren, die Ihnen auf unseren Seiten auffallen, barriere@aschaffenburg.de

Gebärdensprache

Mit dem Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes und dem Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz wurde die Deutsche Gebärdensprache als eigenständige Sprache anerkannt. Den hörbehinderten Menschen wurde das Recht zugesprochen, diese Sprache im Verwaltungsverfahren zu verwenden.

Die Bayerische Kommunikationshilfen-Verordnung (BayKHV) regelt die Voraussetzungen und den Umfang der Kostenerstattung für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern gegenüber Trägern der öffentlichen Gewalt sowie für hör- oder sprachbehinderte Eltern nicht hör- oder sprachbehinderter Kinder bei der Kommunikation mit Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen und mit der Schule. Danach werden die Kosten zu den Sätzen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) erstattet.

Hörbehinderte und sprachbehinderte Menschen haben also das Recht, mit den Trägern öffentlicher Belange, dazu gehören auch die Kommunen, in Deutscher Gebärdensprache, über lautsprachbegleitende Gebärden oder andere geeignete Kommunikationsformen zu kommunizieren. Dies gilt, soweit es zur Wahrnehmung eigener Rechte in einem Verwaltungsverfahren erforderlich ist und eine schriftliche Verständigung nicht möglich ist.

Vorlesen lassen

Ein einfacher Zugang zu den Webinhalten ist für die Barrierefreiheit von digitalen Angeboten höchst relevant. 15-20 Prozent der Weltbevölkerung haben eine sprachbasierte Lernschwierigkeit, 4 Millionen Erwachsene in Deutschland leiden an Analphabetismus und noch mehr haben nur unzureichende Lesekenntnisse? Webinhalte als Audioversion bereitzustellen, hilft den Nutzern Texte besser zu verstehen. Der Text wird vorgelesen und gleichzeitig farbig hervorgehoben, so können Leser einfach dem gelesenen Text folgen.

Außerdem bietet die Lesesoftware allen Nutzerinnen und Nutzern mehr Komfort. Denn die Menschen sind zunehmend mobil unterwegs.In Deutschland wird ein immer größerer Teil des Webinhalts auf mobilen Geräten angesehen. Eine Vorlesesoftware kann aus jedem Online-Inhalt eine Multimedia-Erfahrung machen. Alle Menschen können sich News, Blogs, Dokumente, oder eine Webseite unterwegs einfach anhören.

Und so geht es: Klicken Sie auf die Schaltfläche "Vorlesen lassen".

Wegweiser für Menschen mit Behinderung

Wegweiser für Menschen mit Behinderung