Beschlusslage im Stadtrat
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Am 16.01.2024 wurde beschlossen: Gehwegparken soll nur noch erlaubt sein, wenn mindestens 1,80 m Restgehwegbreite bleiben.
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Diese Breite orientiert sich an rechtlichen Grundlagen und Leitlinien für barrierefreies Bauen.
Am 16.01.2024 wurde beschlossen: Gehwegparken soll nur noch erlaubt sein, wenn mindestens 1,80 m Restgehwegbreite bleiben.
Diese Breite orientiert sich an rechtlichen Grundlagen und Leitlinien für barrierefreies Bauen.