Mit „sonstigem Bauordnungsrecht“ ist das allgemeine Bauordnungsrecht gemeint, ohne die örtlichen Bauvorschriften. Dafür sind unterschiedliche Stellen zuständig.
Abweichung vom Bauordnungsrecht beantragenUnter bestimmten Voraussetzungen können Sie für Ihr Bauvorhaben eine Abweichung vom sonstigen Bauordnungsrecht beantragen.
- In der Regel wird die Abweichung gemeinsam mit dem Bauantrag geprüft.
- Sie kann aber auch für verfahrensfreie oder genehmigungsfreigestellte Vorhaben beantragt werden.
Dann gibt es eine eigene Entscheidung dazu.
Auch wenn die Abweichung erlaubt wird, müssen alle anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften weiterhin eingehalten werden (zum Beispiel Abstandsflächen, Denkmalschutz, Umweltschutz).
Wie wird entschieden?Die Entscheidung ist eine intendierte Ermessensentscheidung. Das bedeutet: Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Abweichung in der Regel genehmigt. In besonderen Fällen kann sie aber trotzdem abgelehnt werden.