Kriegsopfer und Hinterbliebene, die eine Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) oder ähnlichen Regelungen erhalten (zum Beispiel nach dem Soldatenversorgungsgesetz, Zivildienstgesetz, Häftlingshilfegesetz, Infektionsschutzgesetz, Opferentschädigungsgesetz oder dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz), können unter bestimmten Voraussetzungen auch Kriegsopferfürsorge beantragen. Auch Familienmitglieder von Betroffenen können berücksichtigt werden.
Die Kriegsopferfürsorge bietet neben persönlicher Beratung auch verschiedene finanzielle Hilfen und Sachleistungen:
- Altenhilfe
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: Förderung von Ausbildung und Berufstätigkeit, zum beispiel für Kriegsopfer und Witwen/Witwer, teilweise ohne Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen.
- Darlehen
- Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt: entsprechend Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe) unter Berücksichtigung der besonderen Lage der Beschädigten oder Hinterbliebenen
- Erholungshilfe: Zuschüsse für Gesundheits- und Erholungsmaßnahmen für Angehörige und Beschädigte, insbesondere Schwerbeschädigte
- Erziehungsbeihilfen: Finanzielle Hilfen für die Schul- und Berufsausbildung von Kindern und Waisen (bis 27 Jahre) unter Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen.
- Hilfe in besonderen Lebenslagen: Unterstützung bei besonderen sozialen oder finanziellen Notlagen.
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
- Krankenhilfe
- Wohnungshilfe: Beratung und Hilfe bei der Wohnungssuche und -erhaltung.
- Sonderfürsorge: Zusätzliche Hilfen für Schwerbeschädigte wie zum Beispiel Kriegsblinde oder Querschnittsgelähmte.
Zusätzliche Hilfen in Bayern:
Kriegs- und Wehrdienstbeschädigte sowie ihre Hinterbliebenen in Bayern können außerdem Unterstützung von der Bayerischen Stiftung für Kriegsopfer und Menschen mit Behinderung erhalten. Diese bietet Beihilfen und Darlehen für berufliche Rehabilitation, Erziehungshilfe, Gesundheitshilfe, Wohnungs- und Altenhilfe sowie für besondere Notlagen.