Bewerbungsverfahren

Für das Bewerbungsverfahren ist die Betreuungsstelle ihres Wohnortes zuständig. Wir prüfen nach § 21 BtOG die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit ehrenamtlicher Betreuer*innen. Um nachzuweisen, dass bei Ihnen weder Straf- noch Insolvenzverfahren anhängig sind, benötigen wir folgende Dokumente:

Darüber hinaus benötigen wir von Ihnen

  • Ihren Lebenslauf und
  • ein kurzes Motivationsschreiben.

Bei einem persönlichen Gespräch klären wir dann offene Fragen und informieren Sie über den weiteren Verlauf.

Besondere Fachkenntnisse sind wünschenswert, aber nicht erforderlich und können in den Fortbildungsangeboten vom Betreuungsverein (s. Kontakt) erworben werden.

Genaueres erfahren Sie im persönlichen Kontakt mit Betreuungsstelle bzw. Betreuungsverein.