Visumsverfahren für langfristige Aufenthalte (über 90 Tage)

Wenn Sie länger als 90 Tage in Deutschland bleiben möchten (z. B. zum Arbeiten, Studieren oder für den Familiennachzug), benötigen Sie ein nationales Visum.

Dieses muss vor der Einreise bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragt werden.

Zuständigkeit

  • Die deutsche Botschaft oder das Generalkonsulat im Heimat- oder Aufenthaltsland ist zuständig.
  • Die Ausländerbehörde am künftigen Wohnort in Deutschland kann im Verfahren beteiligt werden.
  • Die Entscheidung über den Antrag trifft die Auslandsvertretung.

Ablauf des Visumsverfahrens

  1. 1.       Antrag stellen

bei der zuständigen deutschen Botschaft oder dem Konsulat.

  1. 2.       Unterlagen einreichen

je nach Aufenthaltszweck (z. B. Arbeitsvertrag, Zulassung, Nachweis über Lebensunterhalt, Krankenversicherung).

  1. 3.       Prüfung des Antrags

durch die Auslandsvertretung, ggf. in Abstimmung mit der Ausländerbehörde in Deutschland.

  1. 4.       Entscheidung und Erteilung

des nationalen Visums durch die Auslandsvertretung.


  1. 5.       Einreise nach Deutschland

innerhalb der Gültigkeitsdauer des erteilten Visums sowie zeitnahe Anmeldung bei der Meldebehörde

Wichtige Hinweise

Der Zweck des Aufenthalts (z. B. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug, Sprachkurs) bestimmt, welche Unterlagen erforderlich sind. Die genauen Informationen hierzu erhalten Sie bei der jeweiligen Seite der deutschen Auslandsvertretung des Herkunftslandes.

Die Bearbeitungszeit kann je nach Land und Aufenthaltszweck mehrere Wochen und Monate betragen.

Nach der Einreise ist – bei längerem Aufenthalt – die Beantragung eines Aufenthaltstitels bei der zuständigen Ausländerbehörde erforderlich. Hierzu erhält die Antragstellende Person nach der Anmeldung in Aschaffenburg zeitnah Post von der Ausländerbehörde.

Weitere Informationen

Auswärtiges Amt – Nationale Visa

Zuständige deutsche Auslandsvertretung suchen

Schengenvisum (Kurzaufenthalt bis 90 Tage)

Ein Besuchs- oder Schengenvisum wird benötigt, wenn Sie bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in Deutschland bleiben möchten, z. B. für Familien- oder Freundesbesuche, Tourismus oder Geschäftsreisen.

Zuständigkeit

Der Antrag ist bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Heimat- oder Aufenthaltsland zu stellen.

Die Ausländerbehörde in Deutschland wird nicht beteiligt. Lediglich für die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung[AG1]  für Menschen, die in Aschaffenburg mit Hauptwohnsitz wohnen ist die Ausländerbehörde der Stadt Aschaffenburg zuständig.

Wichtige Hinweise

  • Das Besuchsvisum gilt für alle Schengen-Staaten
  • Es berechtigt nicht zu einem längeren Aufenthalt oder zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
  • Das Schengenvisum kann grundsätzlich nicht verlängert werden
  • Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel einige Wochen

Weitere Informationen

Auswärtiges Amt – Schengen-Visum