Eltern- und Kindergeld
Das Elterngeld ist eine Transferzahlung für Familien mit kleinen Kindern zur Unterstützung bei der Sicherung ihrer Lebensgrundlage, die in erster Linie als Entgeltersatzleistung ausgestaltet ist. Die Elterngeldzahlung geht über die Zeit des Mutterschutzes.
Die gesetzlichen Regelungen über z.B. Höhe des Elterngeldes, Bezugsdauer, Berechtigte, Krankenversicherungsschutz oder auch der Anrechnung anderer Leistungen sind für jeden Sachverhalt sehr speziell und können daher hier nicht im Einzelnen dargestellt werden. Ein persönliches Gespräch mit der zuständigen Sachbearbeiterin/ dem zuständigen Sachbearbeiter beim Zentrum Bayern Familie und Soziales ist daher notwendig.
Kindergeld ist eine staatliche Zahlung an die Erziehungsberechtigten, die in Abhängigkeit von der Zahl und dem Alter der Kinder monatlich geleistet wird.
Auch hier sind die gesetzlichen Regelungen unterschiedlich auf jeden Sachverhalt anzuwenden. Das Kindergeld kann in der Regel nur bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden, z.B. bei der Bundesagentur für Arbeit.
- Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Das Elterngeld
- Zentrum Bayern Familie und Soziales (Eltern- und Landeserziehungsgeld)
- Bundeskindergeldgesetz
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Das Kindergeld
- Bundesagentur für Arbeit - Kindergeld