Förderung der Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung
Der Freistaat Bayern fördert zudem die Anpassung von bestehendem Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung. Dies kann der Einbau eines Aufzuges, Treppenliftes oder ein barrierefreier Badumbau sein. Die Beseitigung von Barrieren innerhalb und außerhalb der Wohnung wie zum Beispiel der Umbau des Eingangsbereichs kann ebenfalls förderfähig sein.
Förderfähig sind Menschen mit einer Behinderung (nachgewiesen durch ein fachärztliches Attest oder ein medizinisches Gutachten), die die gesetzliche Einkommensgrenze nicht überschreiten. Betrachtet wird das Einkommen des Antragstellers sowie der Personen, die mit dem Antragsteller in einem Haushalt leben.
Die sogenannte Anpassungsmaßnahme wird zudem technisch geprüft.
Auch hier besteht ein zweistufiges Bewilligungsverfahren. Die Förderung ist bei der Stadt Aschaffenburg zu beantragen, die abschließende banktechnische Prüfung, die Darlehenszusage und Zustellung des Bewilligungsbescheids erfolgt durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (kurz Bayern Labo). Nähere Auskünfte und Hilfe bei der Antragstellung erhalten Sie bei der Stadt Aschaffenburg – Bauordnungsamt – Sachgebiet Wohnungswesen.
Es kann ein Darlehenshöchstbetrag von bis zu 10.000.- Euro je Wohneinheit gewährt werden (abzüglich eines einmaligen Verwaltungskostenbeitrags in Höhe von 1,00 Prozent der Darlehenssumme). Nach Ablauf einer Belegungsbindung von 5 Jahren und Bestätigung der bestimmungsgemäßen Belegung durch die Bewilligungsstelle wandelt sich das Darlehen in einen Zuschuss um. Man spricht deshalb von einem leistungsfreien Darlehen.
Bei der Antragstellung bezüglich einer Anpassungsmaßnahme kann eine Ausnahme unter der Voraussetzung zugelassen werden, dass zwischen dem Zeitpunkt der Auftragsvergabe und der Antragstellung kein längerer Zeitraum als sechs Monate vergangen ist.
Da die Fördermittel nicht immer für alle berechtigten Antragsteller ausreichen, richtet sich die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben nach der sozialen Dringlichkeit der Anträge.
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
ACHTUNG: Aktuell sind keine Fördermittel für dieses Programm verfügbar.