Bürgergeld
Seit dem 1. Januar 2023 wurde Hartz IV durch das Bürgergeld abgelöst. Damit erhalten Menschen, die arbeitsuchend oder in einer finanziellen Notlage sind, weiterhin eine verlässliche Grundsicherung. Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II). Zuständig für die Umsetzung ist das Jobcenter Stadt Aschaffenburg, das gemeinsam mit der Agentur für Arbeit individuelle Beratung und finanzielle Unterstützung anbietet.
Das Bürgergeld soll nicht nur den Lebensunterhalt sichern, sondern auch die Teilhabe am Arbeitsmarkt erleichtern – zum Beispiel durch Qualifizierungen, Weiterbildungen und gezielte Förderung.
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