Hilfen für Wohnungslose

Die Stadt Aschaffenburg ist als Sicherheitsbehörde verpflichtet, Leben und Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Dazu gehört auch die Bereitstellung einer städtischen Notunterkunft bei Wohnungsverlust. Zu diesem Zweck verfügt die Stadt Aschaffenburg über das Übergangswohnheim für Obdachlose.

Wenn Sie wegen einer fristlosen Kündigung oder einer Räumungsklage ohne Aussicht auf Wohnraum von Obdachlosigkeit bedroht sind, sollten Sie sich frühzeitig an die Beratungsstelle im Amt für soziale Leistungen wenden. Denn auch die Suche von geeignetem Wohnraum benötigt einige Zeit und kann oft nicht sofort geregelt werden.

Die Stadt Aschaffenburg kann nur dann Unterstützung anbieten, wenn jemand in Aschaffenburg von Obdachlosigkeit bedroht wird oder obdachlos wird. Ansonsten ist die Stadt oder Gemeinde zuständig, in der die bisherige Wohnung der oder des Betroffenen liegt.

  • Einzelpersonen werden in der Regel in Mehrbettzimmern untergebracht, eigene Möbel können deshalb nicht mitgebracht werden.
  • Für Familien steht eine einfache Wohnung bereit. Die Mitnahme von eigenem Mobiliar ist begrenzt und nur nach Absprache möglich.