Wenn Ihr verfahrensfreies oder genehmigungsfreigestelltes Vorhaben anderen Vorschriften des Bauordnungsrechts widerspricht, können Sie eine Abweichung von den Vorschriften beantragen.
Wenn Ihr verfahrensfreies oder genehmigungsfreigestelltes Vorhaben anderen Vorschriften des Bauordnungsrechts widerspricht, können Sie eine Abweichung von den Vorschriften beantragen.