Nachträglich gemeinsamen Namen bestimmen (während der Ehe)

Auch nach der Heirat können Sie sich später noch für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden.

Sie können dann:

  • Einen der aktuellen oder früheren Nachnamen wählen

  • Einen Doppelnamen bestimmen (für einen oder beide Ehepartner)

Wenn ein Ehepartner einen Doppelnamen (Begleitnamen) hat,
kann er diesen auch später widerrufen und nur noch den gemeinsamen Namen führen.

➝ Bis zum 30.04.2025 können Ehepaare auch einen gemeinsamen Namen widerrufen und neu festlegen.