Netzwerke und Fachstellen
Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) muss in jedem Betrieb oder Unternehmen und in jeder Dienststelle, unabhängig der Größe des Betriebs, eine Beschwerdestelle bestimmt und bekannt gemacht werden. Hier sind die rechtlichen Grundlagen sowie Wege zur Umsetzung zu finden.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Beschwerdestelle
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit- und Sozialordnung, Familien und Frauen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bundesministerium für Gesundheit
Auf der Internetpräsenz der GFMK können Sie sich über die GFMK-Beschlüsse sowie interessante Themen rund um die Konferenz und das Thema Gleichstellung informieren.
Gleichstellungs- und Frauenministerinnen- und -ministerkonferenz (GFMK)
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