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Ich bin ein Toggler-Element

Konzert vom Jungen Blasorchester findet draußen statt.

Es ist sehr heiß.
Deshalb findet das Konzert vom Jungen Blasorchester nicht im Konzert-Saal statt.
Das Konzert ist jetzt draußen.

  Wann?

Das Konzert ist am Sonntag, den 19. Juli um 16 Uhr.

  Wo?

Das Konzert ist auf der Freilicht-Bühne am See im Park Schöntal in Aschaffenburg.

  Info

Der Eintritt ist frei.
Das Programm ist sehr verschieden.
Es gibt anspruchsvolle Lieder für Jugend-Orchester.
Und es gibt Lieder aus Filmen und Musicals.
Die jungen Musiker und Musikerinnen zeigen:
Es gibt viele verschiedene Arten von Musik für Blasorchester.


Ein Computer hat diesen Text in Leichte Sprache übertragen.
Der Text ist nicht durch Menschen mit Behinderungen geprüft worden.
Sie können hier dazu mehr lesen.

Schüler*innenbeförderung

Ihr Kind besucht die nächstgelegene Schule und kann diese nicht zu Fuß erreichen?

Die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg ist im Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges vom 31.05.2000 (GVBl. S. 452) und in der Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV) i. d. F. der Bekanntmachung vom 08.09.1994 (GVBl. S. 953) geregelt.

Danach können Schülerinnen und Schüler an

  • öffentlichen Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen,
  • öffentlichen oder staatlich anerkannten Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10,
  • öffentlichen oder staatlich anerkannten Berufsschulen bei Vollzeitunterricht (Berufsgrundschuljahr),
  • öffentlichen oder staatlich anerkannten Gymnasien, Berufsschulen, Berufsaufbauschulen, Berufsfachschulen, Fachoberschulen und Berufsoberschulen, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind (die Beförderung ist nicht auf bestimmte Jahrgangsstufen beschränkt),

Kosten für Schülerbeförderung zu ihrem Pflicht- und Wahlpflichtunterricht zur nächstgelegenen Schule (= die Schule, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand zu erreichen ist), erhalten, soweit

  • der Weg zu dem Ort, an dem regelmäßig Unterricht stattfindet, für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 länger als 2 km, für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 länger als 3 km ist und nicht zuzumuten ist, zu Fuß zu gehen oder
  • eine dauernde Behinderung der Schülerin oder des Schülers die Beförderung erfordert oder
  • der Schulweg besonders beschwerlich oder besonders gefährlich ist.

Die Fahrkarte erhalten die Schülerinnen und Schüler am ersten Schultag in der Schule. 

 Fahrtkosten-Erstattungsanspruch

Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 11 und Berufsschülerinnen und -schüler mit Teilzeitunterricht müssen die Fahrtkosten zur Schule grundsätzlich selbst bezahlen.

Es besteht jedoch ein Erstattungsanspruch für Schülerinnen und Schüler an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten

  • Gymnasien ab Jahrgangsstufe 11
  • Berufsfachschulen ab Jahrgangsstufe 11 (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform)
  • Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11
  • Fachoberschulen
  • Berufsoberschulen
  • Berufsschulen (Teilzeit)

zur nächstgelegenen Schule (= die Schule, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand zu erreichen ist),

  • wenn der Schulweg (einfach) länger als 3 km ist oder
  • wenn der Schulweg besonders gefährlich oder beschwerlich ist oder
  •  wenn eine dauernde Behinderung die Beförderung erfordert.

Erstattungsfähig sind die aufgewendeten Kosten der notwendigen Beförderung zur Schule, wobei der günstigste Tarif zugrunde gelegt wird. Grundsätzlich können nur Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel erstattet werden. Bitte beachten Sie, dass Kosten für den Weg zur Arbeitsstätte nicht übernommen werden können.

Hinweis zur nächstgelegenen Schule:

Wenn eine andere als die nächstgelegene Schule besucht wird, können die Beförderungskosten nicht übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass eine Teilübernahme bis zur Höhe der Kosten, die beim Besuch der nächstgelegenen Schule entstanden wären (sog. fiktive Kosten), nicht möglich ist.

Eigenanteil

Erstattet werden die Kosten, die einen Eigenanteil (sog. Familienbelastungsgrenze) übersteigen. Die Familienbelastungsgrenze liegt bei 320 Euro pro Schülerin/Schüler bzw. bei maximal 490 Euro pro Familie.

Familien mit Kindergeldanspruch für drei oder mehr Kinder und Familien mit einem Anspruch auf Bürgergeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt werden die Fahrtkosten in voller Höhe erstattet. Bitte fügen Sie in diesen Fällen einen Nachweis (z.B. Kontoauszug oder Bescheid) für den Monat August vor Schulbeginn bei. Beispiel: Bei Erstattungsanträgen für das Schuljahr 2024/2025 wird der Kontoauszug von August 2024 benötigt.

Leistungen im Vorgriff:

Familien mit Kindergeldanspruch für drei oder mehr Kinder und Familien mit einem Anspruch auf Bürgergeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt können schon zu Beginn des Schuljahres eine kostenfreie Fahrkarte bei der Stadt Aschaffenburg beantragen. Dies gilt für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 11. Das Schulverwaltungsamt bestellt in diesen Fällen die Fahrkarte bereits zu Beginn des Schuljahres; es ist somit nicht nötig, mit dem Kauf der Fahrkarten in Vorleistung zu gehen. Hierzu füllen Sie bitte den unten angefügten Erfassungsbogen aus (für jedes Schuljahr erneut) und geben Sie diesen in der Schule ab. Bitte fügen Sie einen Nachweis (z. B. Kontoauszug oder Bescheid) für den Monat August vor Schulbeginn bei. Beispiel: Bei Anträgen für das Schuljahr 2024/2025 wird der Kontoauszug von August 2024 benötigt. Die Fahrkarte erhalten die Schülerinnen und Schüler dann am ersten Schultag in der Schule. 

Einsatz eines privaten Kraftfahrzeuges

Kosten für Fahrten mit einem privaten Kraftfahrzeug werden in der Regel nur dann übernommen, wenn

  • eine Verbindung mit dem ÖPNV nicht oder nur teilweise besteht oder
  • sich bei der Nutzung des ÖPNV die regelmäßige Abwesenheit von der Wohnung an drei oder mehr Tagen in der Woche um mehr als zwei Stunden (pro Tag) gegenüber der Privat-Kfz-Nutzung verlängert oder
  • eine dauernde Behinderung die Nutzung des ÖPNV nicht zulässt.

Fahrtkosten bei der Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges sind nur dann erstattungsfähig, wenn das die Stadt Aschaffenburg die Notwendigkeit für diese Benutzung schriftlich anerkannt hat. Bitte verwenden Sie hierfür die beiden nachfolgenden Vordrucke.

Fragen zur Schülerbeförderung beantwortet gerne das Schulverwaltungsamt der Stadt Aschaffenburg unter der Telefonnummer 06021/330 14 24.

Deutschlandticket

Wechselmodell Deutschlandticket

Für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in der Stadt Aschaffenburg, deren nächstgelegene Schule mindestens zwei bzw. drei Kilometer von ihrem Wohnort entfernt liegt, bietet die Stadt Aschaffenburg ab dem Schuljahr 2024/25 die Möglichkeit, statt einer Karte für den lokalen Nahverkehr ein Deutschlandticket zu beantragen. Das heißt, die Stadt Aschaffenburg erstattet die Kosten des monatlichen Stadttickets, den Restbetrag tragen die Eltern selbst. Die Deutschlandtickets können mit unten angefügtem Formular zum Ende des Schulhalbjahres und/ oder zum Schuljahresende beim Schulverwaltungsamt der Stadt Aschaffenburg zur Erstattung eingereicht werden.

Formulare und Datenschutzhinweise

Rasenpflege ohne Tierleid

Mähroboter nachts ausschalten – sichere Nächte für Igel und andere Wildtiere:

Wenn der Garten zur Ruhe kommt, wird er für viele Wildtiere erst richtig lebendig. Igel, Amphibien und zahlreiche Insekten sind vor allem in der Dämmerung und nachts auf Nahrungssuche unterwegs.

Werden in dieser Zeit automatische Mähroboter betrieben, kann das für viele Tiere – insbesondere für Igel - gefährlich werden.

Warum sind Igel besonders gefährdet?

Der Igel verfügt über eine Schutzstrategie, die in der Natur meist gut funktioniert: Bei Gefahr versucht er nicht zu fliehen, sondern rollt sich zusammen. Gegen natürliche Feinde wie Füchse oder Hunde kann dies wirksam sein - gegenüber rotierenden Messern eines Mähroboters bietet diese Strategie jedoch keinen Schutz.

Viele Mähroboter erkennen Igel nicht oder erst sehr spät als Hindernis. Dabei kann es zu schweren Schnittverletzungen kommen, die für die Tiere tödlich enden können. Immer häufiger werden verletzte Igel aufgefunden, die vermutlich mit Mährobotern in Kontakt gekommen sind.

Zwar verfügen einige Mähroboter über Schutzfunktionen wie schwenkbare Klingen, Gleitplatten oder Vorderradantrieb. Diese können das Risiko zwar verringern, bieten jedoch keine Garantie dafür, dass Igel nicht verletzt werden.

Das Ziel: Rasenpflege ohne Tierleid

Die gute Nachricht ist: Igel zu schützen ist einfach und lässt sich ohne großen Aufwand umsetzen. Es geht nicht darum, vollständig auf Mähroboter zu verzichten, sondern sie möglichst tierfreundlich zu betreiben.

Die wichtigste Regel: Mähroboter sollten ausschließlich tagsüber betrieben werden - also nicht in der Dämmerung, nachts, oder früh morgens im Dunkeln. Viele Geräte lassen sich zeitgenau programmieren und können so auf eine Nutzung während der Tagesstunden eingestellt werden.

Drei zusätzliche Maßnahmen für einen tierfreundlichen Garten

  1. Vor dem Start kurz nachsehen
    Ein kurzer Blick in Hecken, unter Sträucher, in Laubhaufen oder entlang von Gartenrändern kann bereits helfen, Tiere zu entdecken. Besonders häufig halten sich Igel an ruhigen, schattigen und geschützten Stellen auf.
  2. Rückzugsorte schützen
    Bereiche, in denen sich Tiere gern aufhalten, können als „No-Go-Zonen“ festgelegt oder von der Mahd ausgenommen werden. Dazu gehören zum Beispiel Heckenränder, Wildblumeninseln, Bodendeckerflächen, Laubhaufen oder Holzstapel. Ein vollständig „aufgeräumter“ Garten bietet vielen Wildtieren nur wenig Lebensraum – kleine, naturnahe Bereiche können hier einen wichtigen Beitrag leisten.
  3. Seltener mähen – kleine Inseln stehen lassen
    Ein sehr kurz gehaltener Rasen bietet vielen Tierarten nur wenig Nahrung und Rückzugsmöglichkeiten. Kleine Bereiche mit höherem Gras oder Wildblumen sind nicht nur igelfreundlich, sondern auch wertvoll für Insekten und Vögel.

Fahrradbericht 2025 und Maßnahmen 2026

Am 13.01.2026 wurden im Planungs- und Verkehrssenat der Fahrradbericht 2025 sowie die geplanten Maßnahmen für 2026 vorgestellt.

In 2025 wurde das große Förderprojekt im Deutschlandnetz zum Ausbau und Sanierung des Mainradweges (Deutschlandroute 5) baulich abgeschlossen. Auch das Projekt des Staatlichen Bauamtes Aschaffenburg zum Neubau des Geh- und Radweges an der B26, Darmstädter Straße zwischen Stadion und Auweg wurde im Sommer 2025 vollendet. Optisch besonders auffällig sind zudem die Umsetzungen der Fahrradstraßen wie beispielsweise in der Lamprechtstraße.

Für 2026 stehen wieder 1,0 Millionen € an Mitteln zur Radverkehrsförderung zur Verfügung. Als größere Projekte sind die Sanierung der Oberfläche und Neumarkierung und Beschilderung weiterer Fahrradstraßen, die Asphaltierung der Westumfahrung des Landschaftsparks Schönbusch in Zusammenarbeit mit dem Markt Stockstadt sowie Maßnahmen zur Legalisierung von Zweirichtungsverkehr auf den Mainbrücken durch Sanierung und bauliche Anpassungen der Radverkehrsführung vorgesehen.

Weitere Details können hier im Ratsinformationssystem der Stadt Aschaffenburg abgerufen werden.

Bild vergrößern: 61_Rad_Neuigkeiten_2025-11-06Neumarkierung-Brentanoachse_Bereich-Lamprechtstr Bild: Jörn Büttner © Stadt Aschaffenburg
Neumarkierung Brentanoachse, Bereich Lamprechtstraße
Bild vergrößern: Radweg B26 an der Darmstädter Straße Bild: Jörn Büttner © Stadt Aschaffenburg
Geh- und Radweg an der B26 (Darmstädter Straße)

Umtausch von alten Führerscheinen (Papier- und alte Kartenführerscheine in neue Kartenführerscheine)

Alter Führerschein muss umgetauscht werden

WICHTIG: VORAUSSETZUNG HAUPTWOHNSITZ IN DER STADT ASCHAFFENBURG!

Bis spätestens 19. Januar 2033 müssen alle alten Führerscheine gegen neue Führerscheine im Kartenformat getauscht werden. Sie müssen dafür nicht persönlich erscheinen. Bitte nutzen Sie, wenn möglich, unsere Online-Dienste.

Wann muss ich umtauschen?

Papierführerscheine (grau/rosa, ausgestellt bis 1998):

Umtausch je nach Geburtsjahr:

GeburtsjahrUmtausch bis
vor 1953 19.01.2033
1953 – 1958 19.01.2022
1959 – 1964 19.01.2023
1965 – 1970 19.01.2024
1971 oder später

19.01.2025

Scheckkartenführerscheine (ausgestellt 1999–18.01.2013):

Umtausch je nach Ausstellungsjahr:

AusstellungsjahrUmtausch bis
1999 – 2001 19.01.2026
2002 – 2004 19.01.2027
2005 – 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 – 18.01.2013 19.01.2033

Was wird benötigt?

  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses

  • Biometrisches Passfoto

  • Alter Führerschein (Original)

Wenn der alte Papierführerschein nicht von der Stadt Aschaffenburg ausgestellt worden ist:
Karteikartenabschrift bei der alten Führerscheinstelle anfordern
(wird direkt an die Führerscheinstelle Stadt Aschaffenburg geschickt)


Hinweis: Eine Karteikartenabschrift wird beim Umtausch von Kartenführerscheinen nicht benötigt.

Wichtiges zum Ablauf

  • Keine Prüfung, keine ärztliche Untersuchung nötig
    (Ausnahme: evtl. Gutachten bei LKW/Bus-Führerscheinen)

  • Der alte Führerschein wird mit Ablaufdatum versehen und zurückgesendet

  • Neuer Führerschein wird erst nach Eingang des alten erstellt

  • Tipp: Kopie vom ausgefüllten Antrag + Kopie vom alten Führerschein mitführen (z. B. für Polizeikontrollen)

  • Kein persönliches Erscheinen bei der Führerscheinstelle nötig

Kosten

  • Bis zu 30,30 €

Dokumente

Postadresse

Stadt Aschaffenburg
Ordnungs- u. Straßenverkehrsamt
Fahrerlaubnisbehörde
Dalbergstr. 15
63739 Aschaffenburg
Postfach 10 01 63 | 63701 Aschaffenburg