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Ich bin ein Toggler-Element
Konzert vom Jungen Blasorchester findet draußen statt.
Es ist sehr heiß.
Deshalb findet das Konzert vom Jungen Blasorchester nicht im Konzert-Saal statt.
Das Konzert ist jetzt draußen.
Wann?
Das Konzert ist am Sonntag, den 19. Juli um 16 Uhr.
Wo?
Das Konzert ist auf der Freilicht-Bühne am See im Park Schöntal in Aschaffenburg.
Info
Der Eintritt ist frei.
Das Programm ist sehr verschieden.
Es gibt anspruchsvolle Lieder für Jugend-Orchester.
Und es gibt Lieder aus Filmen und Musicals.
Die jungen Musiker und Musikerinnen zeigen:
Es gibt viele verschiedene Arten von Musik für Blasorchester.
Ein Computer hat diesen Text in Leichte Sprache übertragen.
Der Text ist nicht durch Menschen mit Behinderungen geprüft worden.
Sie können hier dazu mehr lesen.
Fahrradbericht 2025 und Maßnahmen 2026
Am 13.01.2026 wurden im Planungs- und Verkehrssenat der Fahrradbericht 2025 sowie die geplanten Maßnahmen für 2026 vorgestellt.
In 2025 wurde das große Förderprojekt im Deutschlandnetz zum Ausbau und Sanierung des Mainradweges (Deutschlandroute 5) baulich abgeschlossen. Auch das Projekt des Staatlichen Bauamtes Aschaffenburg zum Neubau des Geh- und Radweges an der B26, Darmstädter Straße zwischen Stadion und Auweg wurde im Sommer 2025 vollendet. Optisch besonders auffällig sind zudem die Umsetzungen der Fahrradstraßen wie beispielsweise in der Lamprechtstraße.
Für 2026 stehen wieder 1,0 Millionen € an Mitteln zur Radverkehrsförderung zur Verfügung. Als größere Projekte sind die Sanierung der Oberfläche und Neumarkierung und Beschilderung weiterer Fahrradstraßen, die Asphaltierung der Westumfahrung des Landschaftsparks Schönbusch in Zusammenarbeit mit dem Markt Stockstadt sowie Maßnahmen zur Legalisierung von Zweirichtungsverkehr auf den Mainbrücken durch Sanierung und bauliche Anpassungen der Radverkehrsführung vorgesehen.
Weitere Details können hier im Ratsinformationssystem der Stadt Aschaffenburg abgerufen werden.
Legalisierung von Zweirichtungs-Radverkehr auf den Mainbrücken
Rückblick
Im Fahrradforum wurde 2025 in mehreren Sitzungen eine detaillierte Vorbesprechung aller möglichen Maßnahmen zur Einführung eines legalen Zweirichtungs-Radverkehr durchgeführt. Verschiedene Varianten von Führungsformen wurden diskutiert, Vor- und Nachteile sowie Bedenken abgewogen und letztlich eine klare Empfehlung für eine grundsätzliche Änderung ausgesprochen. Insbesondere die Verkehrsverbände unterstützen dies: Wege werden komfortabler, kürzer und legal, die in der Praxis bereits ständig genutzt werden, ohne dass sich Unfallschwerpunkte gebildet hätten.
Der Zweirichtungsbetrieb findet bereits heute statt, stellt aber nach heutigem Stand eine nicht legale Fahrweise dar. Dies führt vereinzelt zu Konflikten zwischen den Verkehrsteilnehmern. Besonders problematisch ist im Bestand, dass nicht jede der faktisch bestehenden Fahrbeziehungen auch in der baulichen Infrastruktur berücksichtigt worden ist, eben weil sie verkehrsrechtlich bislang nicht gestattet war. Insbesondere an diesen Stellen sind für die legale Einführung des Zweirichtungsverkehrs neben verkehrsrechtlichen Änderungen auch bauliche Anpassungen erforderlich und stellen im Ergebnis einen Sicherheitsgewinn für alle dar.
Insbesondere am Anschluss der Willigisbrücke an die Dalbergstraße im Bereich des Abzweigs zum Floßhafen sind bauliche Maßnahmen notwendig. Dies ist insbesondere auch im Schülerverkehr eine sehr wichtige Schlüsselstelle. Im Bestand gibt es dort einige Gefahrenstellen, die mit einer Neugestaltung reduziert werden können.
Im Planungs- und Verkehrssenat vom 13.01.2026 wurde das Thema im Rahmen des Radverkehrsberichtes bereits sehr umfangreich vorgestellt und als Grundsatzentscheidung einstimmig beschlossen. Die Ausarbeitungen zur Legalisierung des Zweirichtungsverkehrs auf Brücken basieren auf den Besprechungen und Empfehlungen des Fahrradforums. Die Stadtverwaltung hat nun weitere Abstimmungen durchgeführt und die beiliegenden Maßnahmen zur Umsetzung ausgearbeitet. Diese entsprechen auch den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift der StVO zur Freigabe linker Radwege.
Sachstand und Bedeutung der Mainbrücken
Die Mainbrücken sind sehr bedeutsame Zwangspunkte für alle Verkehrsteilnehmer. Auch im Radnetz sind sie von höchster Bedeutung im Alltag und dementsprechend auch im Radverkehrskonzept als Radhauptrouten 1. Ordnung klassifiziert.
Gleichzeitig sind die Willigisbrücke als Zufahrt zur Innenstadt, vor allem aber die Adenauerbrücke und die Ebertbrücke als Bestandteile der Ringstraße sehr stark mit Kfz-Verkehr belastet. Dementsprechend haben alle Brücken eine sehr starke Trennwirkung. Der Wechsel auf die andere Straßenseite ist praktisch nur an den Knotenpunkten mit erheblichen Zeitverlusten an den Ampeln, mit weiteren Wegen und auch Sicherheitsbedenken verbunden. Es ist objektiv kürzer, schneller und auch sicherer, einen kurzen Abschnitt auf den Brücken entgegen der Fahrtrichtung zu fahren als die verkehrsrechtlich legale Route zu fahren. Das radiale Radnetz aus den Stadtteilen und Nachbargemeinden führt die Pendler zwangsläufig von außen zu den Brücken, eine verstärkte Nutzung der jeweils äußeren Seite in beide Fahrrichtungen ist eine logische Konsequenz.
Dementsprechend ist es planerisch richtig und auch erforderlich, die Führungsformen anzupassen. Der Radverkehr wird dadurch attraktiver und auch sicherer, denn bestehende Mängel und Konfliktstellen werden angepasst und entschärft.
Gemeinsame Geh- und Radwege im Zweirichtungsbetrieb sind im Stadtgebiet ein allgegenwärtiger Regelfall und keine Besonderheit. Lediglich das Raumgefühl auf den Brücken, eingeengt zwischen der mit Kraftfahrzeugen stark frequentierten Straße und dem Brückengeländer in Verbindung mit luftiger Höhe ist ein anderes. Faktisch sind die Seitenbereiche der Brücke sehr breit, zum Großteil sogar über als den Ausbauzustand des neuen Mainradweges mit 3,5 m hinaus. Es wird dort wie auf zahlreichen anderen selbständigen Wegen dem Fuß- und Radverkehr möglich sein, sich dort im Zweirichtungsverkehr sicher und gemeinsam zu bewegen. Dies gilt vor allem dann, wenn es erlaubt, bekannt und offensichtlich ist.
Umsetzungsbeschluss Willigisbrücke
Als erste konkrete Umsetzungsmaßnahmen wurde nun im Planungs- und Verkehrssenat vom 14.07.2026 die Änderungen der Führungsform auf der Willigisbrücke für beide Fahrtrichtungen beschlossen. Diese Brücke hat als Zufahrt zur Innenstadt und zum Schulzentrum die größte Bedeutung im Radnetz.
Die Planung sieht vor, dass die bestehende Bordsteinabsenkung im Einmündungsbereich des Floßhafens entfernt und mit „Frankfurter Hüten“ optisch erkennbar deutlich erhöht wird. Bergab auf der Dalbergstraße kann also erst am Brückenbeginn auf den Seitenbereich gewechselt werden. Damit wird die größte Gefahrenstelle zwischen Fußgängern und Radfahrenden beseitigt.
In Gegenrichtung, von der Brücke entgegen der Fahrtrichtung kommend, wird die Dalbergstraße zukünftig über einen neu zu schaffenden Anschluss gequert. Dieser führt durch die jetzige Bepflanzung. Die Radfahrenden sind jeweils wartepflichtig, es gibt aber komfortable Aufstellbereiche. Die Dalbergstraße bergauf wird ein breiter Radfahrstreifen bzw. Schutzstreifen markiert.
In Zusammenhang mit der Umgestaltung Dalbergstraße als Einbahnstraße zur Wermbachstraße stellt dies eine wesentliche Verbesserung im Radnetz dar. Denn die Dalbergstraße ist im Vergleich zur Löherstraße die kürzere, attraktivere und auch sichere Radroute. Zukünftig kann sie dann vom Schulzentrum aus auch ohne Umwege und zusätzliche Höhenmeter legal erreicht werden.
Piktogramm Miteinander-Weg
Als ergänzende Maßnahme zur Öffentlichkeitsarbeit empfohlen, an mehreren Stellen die Bodenmarkierung vom „Miteinander-Weg“ aufzubringen und damit für gegenseitige Rücksichtnahme zu werben.
Durch die Maßnahmen wird keine deutliche Zunahme der Anzahl der Radfahrenden in Gegenrichtung erwartet. Denn die Umweg-Empfindlichkeit ist bei Fußgängern und Radfahrenden sehr hoch, unabhängig von der verkehrsrechtlichen Beschilderung wird zumeist der kürzeste Weg gewählt. Die Anzahl derer, die erst jetzt wegen der Legalisierung wechseln, wird sehr gering sein.
Ortsunkundige Radfahrer nach der Radwegweisung werden weiterhin wie bisher richtungsbezogen geführt. Dies gilt insbesondere für die Radtouristen am Mainradweg.
Schüler*innenbeförderung
Ihr Kind besucht die nächstgelegene Schule und kann diese nicht zu Fuß erreichen?
Die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg ist im Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges vom 31.05.2000 (GVBl. S. 452) und in der Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV) i. d. F. der Bekanntmachung vom 08.09.1994 (GVBl. S. 953) geregelt.
Danach können Schülerinnen und Schüler an
- öffentlichen Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen,
- öffentlichen oder staatlich anerkannten Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10,
- öffentlichen oder staatlich anerkannten Berufsschulen bei Vollzeitunterricht (Berufsgrundschuljahr),
- öffentlichen oder staatlich anerkannten Gymnasien, Berufsschulen, Berufsaufbauschulen, Berufsfachschulen, Fachoberschulen und Berufsoberschulen, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind (die Beförderung ist nicht auf bestimmte Jahrgangsstufen beschränkt),
Kosten für Schülerbeförderung zu ihrem Pflicht- und Wahlpflichtunterricht zur nächstgelegenen Schule (= die Schule, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand zu erreichen ist), erhalten, soweit
- der Weg zu dem Ort, an dem regelmäßig Unterricht stattfindet, für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 länger als 2 km, für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 länger als 3 km ist und nicht zuzumuten ist, zu Fuß zu gehen oder
- eine dauernde Behinderung der Schülerin oder des Schülers die Beförderung erfordert oder
- der Schulweg besonders beschwerlich oder besonders gefährlich ist.
Die Fahrkarte erhalten die Schülerinnen und Schüler am ersten Schultag in der Schule.
Fahrtkosten-Erstattungsanspruch
Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 11 und Berufsschülerinnen und -schüler mit Teilzeitunterricht müssen die Fahrtkosten zur Schule grundsätzlich selbst bezahlen.
Es besteht jedoch ein Erstattungsanspruch für Schülerinnen und Schüler an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten
- Gymnasien ab Jahrgangsstufe 11
- Berufsfachschulen ab Jahrgangsstufe 11 (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform)
- Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11
- Fachoberschulen
- Berufsoberschulen
- Berufsschulen (Teilzeit)
zur nächstgelegenen Schule (= die Schule, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand zu erreichen ist),
- wenn der Schulweg (einfach) länger als 3 km ist oder
- wenn der Schulweg besonders gefährlich oder beschwerlich ist oder
- wenn eine dauernde Behinderung die Beförderung erfordert.
Erstattungsfähig sind die aufgewendeten Kosten der notwendigen Beförderung zur Schule, wobei der günstigste Tarif zugrunde gelegt wird. Grundsätzlich können nur Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel erstattet werden. Bitte beachten Sie, dass Kosten für den Weg zur Arbeitsstätte nicht übernommen werden können.
Hinweis zur nächstgelegenen Schule:
Wenn eine andere als die nächstgelegene Schule besucht wird, können die Beförderungskosten nicht übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass eine Teilübernahme bis zur Höhe der Kosten, die beim Besuch der nächstgelegenen Schule entstanden wären (sog. fiktive Kosten), nicht möglich ist.
Eigenanteil
Erstattet werden die Kosten, die einen Eigenanteil (sog. Familienbelastungsgrenze) übersteigen. Die Familienbelastungsgrenze liegt bei 320 Euro pro Schülerin/Schüler bzw. bei maximal 490 Euro pro Familie.
Familien mit Kindergeldanspruch für drei oder mehr Kinder und Familien mit einem Anspruch auf Bürgergeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt werden die Fahrtkosten in voller Höhe erstattet. Bitte fügen Sie in diesen Fällen einen Nachweis (z.B. Kontoauszug oder Bescheid) für den Monat August vor Schulbeginn bei. Beispiel: Bei Erstattungsanträgen für das Schuljahr 2024/2025 wird der Kontoauszug von August 2024 benötigt.
Leistungen im Vorgriff:
Familien mit Kindergeldanspruch für drei oder mehr Kinder und Familien mit einem Anspruch auf Bürgergeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt können schon zu Beginn des Schuljahres eine kostenfreie Fahrkarte bei der Stadt Aschaffenburg beantragen. Dies gilt für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 11. Das Schulverwaltungsamt bestellt in diesen Fällen die Fahrkarte bereits zu Beginn des Schuljahres; es ist somit nicht nötig, mit dem Kauf der Fahrkarten in Vorleistung zu gehen. Hierzu füllen Sie bitte den unten angefügten Erfassungsbogen aus (für jedes Schuljahr erneut) und geben Sie diesen in der Schule ab. Bitte fügen Sie einen Nachweis (z. B. Kontoauszug oder Bescheid) für den Monat August vor Schulbeginn bei. Beispiel: Bei Anträgen für das Schuljahr 2024/2025 wird der Kontoauszug von August 2024 benötigt. Die Fahrkarte erhalten die Schülerinnen und Schüler dann am ersten Schultag in der Schule.
Einsatz eines privaten Kraftfahrzeuges
Kosten für Fahrten mit einem privaten Kraftfahrzeug werden in der Regel nur dann übernommen, wenn
- eine Verbindung mit dem ÖPNV nicht oder nur teilweise besteht oder
- sich bei der Nutzung des ÖPNV die regelmäßige Abwesenheit von der Wohnung an drei oder mehr Tagen in der Woche um mehr als zwei Stunden (pro Tag) gegenüber der Privat-Kfz-Nutzung verlängert oder
- eine dauernde Behinderung die Nutzung des ÖPNV nicht zulässt.
Fahrtkosten bei der Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges sind nur dann erstattungsfähig, wenn das die Stadt Aschaffenburg die Notwendigkeit für diese Benutzung schriftlich anerkannt hat. Bitte verwenden Sie hierfür die beiden nachfolgenden Vordrucke.
Fragen zur Schülerbeförderung beantwortet gerne das Schulverwaltungsamt der Stadt Aschaffenburg unter der Telefonnummer 06021/330 14 24.
Deutschlandticket
Wechselmodell Deutschlandticket
Für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in der Stadt Aschaffenburg, deren nächstgelegene Schule mindestens zwei bzw. drei Kilometer von ihrem Wohnort entfernt liegt, bietet die Stadt Aschaffenburg ab dem Schuljahr 2024/25 die Möglichkeit, statt einer Karte für den lokalen Nahverkehr ein Deutschlandticket zu beantragen. Das heißt, die Stadt Aschaffenburg erstattet die Kosten des monatlichen Stadttickets, den Restbetrag tragen die Eltern selbst. Die Deutschlandtickets können mit unten angefügtem Formular zum Ende des Schulhalbjahres und/ oder zum Schuljahresende beim Schulverwaltungsamt der Stadt Aschaffenburg zur Erstattung eingereicht werden.
Formulare und Datenschutzhinweise
- Datenschutzhinweis zum Erfassungsbogen (Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges) (PDF, 30 kB)
- Markblatt Schülerbeförderung Neuschüler Kl 1 bis 10 (PDF, 176 kB)
- Merkblatt Schülerbeförderung Schüler ab Kl 11 (PDF, 172 kB)
- Merkblatt Schülerbeförderung Berufsschüler (PDF, 133 kB)
- Fahrkartenantrag Kl 1 bis 10 (PDF, 116 kB)
- Fahrkartenantrag ab Klasse 11 (PDF, 177 kB)
- Antrag Fahrtkostenerstattung (PDF, 64 kB)
- Antrag Fahrtkostenerstattung - Wechselmodell D-Ticket (PDF, 97 kB)
Schulverwaltungsamt - Sachgebiet Schulverwaltung: Detailseite
Schülerbeförderung/ Gastschulbeiträge
Stadt Aschaffenburg
Pfaffengasse 9
63739 Aschaffenburg
Rasenpflege ohne Tierleid
Mähroboter nachts ausschalten – sichere Nächte für Igel und andere Wildtiere:
Wenn der Garten zur Ruhe kommt, wird er für viele Wildtiere erst richtig lebendig. Igel, Amphibien und zahlreiche Insekten sind vor allem in der Dämmerung und nachts auf Nahrungssuche unterwegs.
Werden in dieser Zeit automatische Mähroboter betrieben, kann das für viele Tiere – insbesondere für Igel - gefährlich werden.
Warum sind Igel besonders gefährdet?
Der Igel verfügt über eine Schutzstrategie, die in der Natur meist gut funktioniert: Bei Gefahr versucht er nicht zu fliehen, sondern rollt sich zusammen. Gegen natürliche Feinde wie Füchse oder Hunde kann dies wirksam sein - gegenüber rotierenden Messern eines Mähroboters bietet diese Strategie jedoch keinen Schutz.
Viele Mähroboter erkennen Igel nicht oder erst sehr spät als Hindernis. Dabei kann es zu schweren Schnittverletzungen kommen, die für die Tiere tödlich enden können. Immer häufiger werden verletzte Igel aufgefunden, die vermutlich mit Mährobotern in Kontakt gekommen sind.
Zwar verfügen einige Mähroboter über Schutzfunktionen wie schwenkbare Klingen, Gleitplatten oder Vorderradantrieb. Diese können das Risiko zwar verringern, bieten jedoch keine Garantie dafür, dass Igel nicht verletzt werden.
Das Ziel: Rasenpflege ohne Tierleid
Die gute Nachricht ist: Igel zu schützen ist einfach und lässt sich ohne großen Aufwand umsetzen. Es geht nicht darum, vollständig auf Mähroboter zu verzichten, sondern sie möglichst tierfreundlich zu betreiben.
Die wichtigste Regel: Mähroboter sollten ausschließlich tagsüber betrieben werden - also nicht in der Dämmerung, nachts, oder früh morgens im Dunkeln. Viele Geräte lassen sich zeitgenau programmieren und können so auf eine Nutzung während der Tagesstunden eingestellt werden.
Drei zusätzliche Maßnahmen für einen tierfreundlichen Garten
- Vor dem Start kurz nachsehen
Ein kurzer Blick in Hecken, unter Sträucher, in Laubhaufen oder entlang von Gartenrändern kann bereits helfen, Tiere zu entdecken. Besonders häufig halten sich Igel an ruhigen, schattigen und geschützten Stellen auf. - Rückzugsorte schützen
Bereiche, in denen sich Tiere gern aufhalten, können als „No-Go-Zonen“ festgelegt oder von der Mahd ausgenommen werden. Dazu gehören zum Beispiel Heckenränder, Wildblumeninseln, Bodendeckerflächen, Laubhaufen oder Holzstapel. Ein vollständig „aufgeräumter“ Garten bietet vielen Wildtieren nur wenig Lebensraum – kleine, naturnahe Bereiche können hier einen wichtigen Beitrag leisten. - Seltener mähen – kleine Inseln stehen lassen
Ein sehr kurz gehaltener Rasen bietet vielen Tierarten nur wenig Nahrung und Rückzugsmöglichkeiten. Kleine Bereiche mit höherem Gras oder Wildblumen sind nicht nur igelfreundlich, sondern auch wertvoll für Insekten und Vögel.