Vereinspauschale

Antragsfristen für Sportförderung 2026: Unterlagen für Vereinspauschale bis 1. März einreichen

Der Freistaat Bayern hilft den Sport- und Schützenvereinen.
Denn alle Menschen in Bayern sollen gut Sport machen können.
Die Vereine bekommen dafür jedes Jahr Geld vom Staat, die Vereinspauschale.
Ein Verein muss mindestens 500 Mitgliedseinheiten haben, um eine Pauschale zu bekommen.

Wichtige Info für Sportvereine:

Der Antrag für die Vereinspauschale 2026 muss bis zum 1. März 2026 bei der Stadt Aschaffenburg eingegangen sein. Die Unterlagen hierzu erhalten Sie Anfang des Jahres 2026.
Es gibt keine Ausnahmen oder Sonderregelungen. (Ausschlussfrist)
Es zählt das Datum des Poststempels.

Das Formular zur Lizenzteilung mussen Sie nur ausfüllen, wenn Sie eine Lizenz bei mehreren Vereinen einreichen.

Über die Vereinspauschale:

Damit der Sport seine besondere Wirkung für unsere Gesellschaft entfalten kann, sind die Sport- und Schützenvereine vor Ort von zentraler Bedeutung. Deshalb fördert der Freistaat Bayern den Sportbetrieb der Sport- und Schützenvereine mit der Vereinspauschale.

Grundlage der Förderung sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports.

Seit dem 1. Januar 2006 erfolgt die Förderung des Sportbetriebs der Vereine in pauschalierter Form, der sogenannten Vereinspauschale. Stichtag für die Abgabe von Anträgen auf Gewährung der Vereinspauschale ist der 1. März eines Förderjahres. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist. Soweit ein Verein nicht mindestens 500 Mitgliedereinheiten erreicht, wird eine Förderung nicht gewährt.

Nähere Informationen zur Vereinspauschale, das Formular „Erklärung Lizenzinhaber/in“ sowie eine aktuelle Übersicht der anerkannten Trainer- und Übungsleiterlizenzen finden Sie unter https://www.innenministerium.bayern.de/sport/foerderung/vereinspauschale/

Weitere Informationen zur Vereinspauschale
Formulare
Energiepreiszuschuss