Einreichung eines Antrags auf isolierte Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht
Schriftliche Einreichung
- Antragstellung:
- Reichen Sie den Antrag auf isolierte Abweichung bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein (Landratsamt, kreisfreie Stadt, Große Kreisstadt).
- Erforderliche Unterlagen:
- Eine Begründung für die Abweichung.
- Alle notwendigen Unterlagen, die die Bauaufsichtsbehörde zur Beurteilung des Falls benötigt.
- Sonstige Hinweise:
- Es gibt kein vorgeschriebenes Formular für diesen Antrag.
- Mündliche Anträge sind nicht zulässig.
- Falls die Abweichung Vorschriften betrifft, die dem Nachbarschutz dienen, sollten Sie die Zustimmung der betroffenen Nachbar*innen einholen, bevor Sie den Antrag einreichen.
- Prüfung und Entscheidung:
- Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft den Antrag und erlässt einen schriftlichen Bescheid.
Eine digitale Einreichung ist nicht in ganz Bayern möglich. Falls ein Online-Verfahren existiert, wird nach Ortsauswahl der Link zum Online-Antrag angezeigt.
Ablauf der digitalen Einreichung:
- Einreichung des Antrags auf isolierte Abweichung über den Online-Assistenten der unteren Bauaufsichtsbehörde.
- Hochladen der erforderlichen Unterlagen im PDF-Format.
- Digitale Authentifizierung:
- Unterschriften werden durch eine Authentifizierung mittels
- BayernID oder
- Mein Unternehmenskonto ersetzt.
- Unterschriften werden durch eine Authentifizierung mittels