Einreichung eines Antrags auf isolierte Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht

Schriftliche Einreichung

  • Antragstellung:
    • Reichen Sie den Antrag auf isolierte Abweichung bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein (Landratsamt, kreisfreie Stadt, Große Kreisstadt).
  • Erforderliche Unterlagen:
    • Eine Begründung für die Abweichung.
    • Alle notwendigen Unterlagen, die die Bauaufsichtsbehörde zur Beurteilung des Falls benötigt.
  • Sonstige Hinweise:
    • Es gibt kein vorgeschriebenes Formular für diesen Antrag.
    • Mündliche Anträge sind nicht zulässig.
    • Falls die Abweichung Vorschriften betrifft, die dem Nachbarschutz dienen, sollten Sie die Zustimmung der betroffenen Nachbar*innen einholen, bevor Sie den Antrag einreichen.
  • Prüfung und Entscheidung:
    • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft den Antrag und erlässt einen schriftlichen Bescheid.
Digitale Einreichung

Eine digitale Einreichung ist nicht in ganz Bayern möglich. Falls ein Online-Verfahren existiert, wird nach Ortsauswahl der Link zum Online-Antrag angezeigt.

Ablauf der digitalen Einreichung:

  • Einreichung des Antrags auf isolierte Abweichung über den Online-Assistenten der unteren Bauaufsichtsbehörde.
  • Hochladen der erforderlichen Unterlagen im PDF-Format.
  • Digitale Authentifizierung:
    • Unterschriften werden durch eine Authentifizierung mittels
      • BayernID oder
      • Mein Unternehmenskonto ersetzt.