Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im lebensmittelrechtlichen Vollzug
  • Ordnungswidrigkeiten:

    • Wird eine Ordnungswidrigkeit festgestellt, erfolgt eine Anzeige bei der Bußgeldstelle der Stadt Aschaffenburg.
  • Straftaten:

    • Bei einem Straftatbestand wird eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg erstattet.