Vermeidung von Wohnungslosigkeit

Für Einzelpersonen, die obdachlos sind oder von Obdachlosigkeit bedroht sind, bieten wir im Rahmen der Sozialhilfe sozialpädagogische Hilfe und Unterstützung an. Diese Unterstützung beinhaltet:

Beratung

  • Betreuungs- und Integrationsangebote
  • Hilfe- und Lebensplanung
  • Kontaktaufbau zu Behörden
  • Vermittlung an Fachberatungsstellen der freien Wohlfahrtspflege

Liegt eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug (Mietrückstand) vor oder gibt es bereits einen Räumungstitel, vereinbaren Sie bitte sofort einen Termin mit der Beratungsstelle unter Hinweis auf die konkrete Situation. In der Beratung wird geprüft, ob die Kündigung rechtmäßig ist und was ggf. dagegen getan werden kann. Nehmen Sie die Beratung auch dann in Anspruch, wenn schon ein gerichtliches Verfahren anhängig ist bzw. ein Urteil vorliegt, sofern Sie nicht anwaltlich vertreten werden.