Wahlamt

Wahlen in Aschaffenburg

Wahlen sind die wichtigste Form politischer Beteiligung in der Demokratie. Ohne Wahlen ist Demokratie nicht denkbar. Die Grundsätze für die Wahl zum Deutschen Bundestag, zu den Landtagen und zu den Gemeindevertretungen sind im Grundgesetz in Art. 38 und Art. 28 und im Bundeswahlgesetz festgelegt. Sie gelten ebenso für die Wahl der deutschen Abgeordneten ins Europäische Parlament.

Alle Bürger über 18 Jahre dürfen wählen. 
(neu ab 2024 - bei Europawahlen wurde das Wahlalter auf 16 Jahre festgelegt)

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