Was gehört zum „Schulbedarf“

Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils für den Monat, in dem der erste Schultag liegt, 130 Euro und für den Monat, in dem das zweite Schulhalbjahr beginnt, 65 Euro. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z. B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte) sollen dadurch erleichtert werden.