Welche Kosten werden bei „eintägigen Schulausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten“ übernommen

Für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, können die von dieser Einrichtung in Rechnung gestellten Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige Klassenfahrten übernommen werden.