Deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger sowie Unionsbürgerinnen und -bürger aus anderen EU-Mitgliedstaaten dürfen an der Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters und an der Stadtratswahl teilnehmen. Sie sind wahlberechtigt, wenn sie am Wahltag:

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines der übrigen EU-Mitgliedstaaten haben,
  • in dem Wählerverzeichnis der Stadt Aschaffenburg eingetragen sind,
  • seit mindestens zwei Monaten (08.01.2026) in der Stadt Aschaffenburg eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich in der Stadt Aschaffenburg aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Weitere Informationen zu Kommunalwahlen finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministerium des Innern