Deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger sowie Unionsbürgerinnen und -bürger aus anderen EU-Mitgliedstaaten dürfen an der Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters und an der Stadtratswahl teilnehmen. Sie sind wahlberechtigt, wenn sie am Wahltag:
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines der übrigen EU-Mitgliedstaaten haben,
- in dem Wählerverzeichnis der Stadt Aschaffenburg eingetragen sind,
- seit mindestens zwei Monaten (08.01.2026) in der Stadt Aschaffenburg eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich in der Stadt Aschaffenburg aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Weitere Informationen zu Kommunalwahlen finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministerium des Innern.