Wer ist zuständig für die Anmeldung meiner Eheschließung?

Zuständig für die Anmeldung ist zwangsläufig immer das Standesamt der Stadt, in der mindestens ein Partner den Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Falls Sie Wohnsitze in verschieden Städten haben, können Sie sich ein Standesamt aussuchen, bei dem Sie die Ehe anmelden möchten.
Die Heirat selbst kann dann bei jedem Standesamt in Deutschland erfolgen.