Werbeanlagen
Die Errichtung von Werbeanlagen ist grundsätzlich genehmigungspflichtig nach Art. 55 Abs. 1 Bayerische Bauordnung (BayBO). Ausnahmen sind in Art. 57 Abs. 1 Nr. 12 BayBO als verfahrensfrei geregelt. Das bedeutet, dass für solche verfahrensfreien Vorhaben kein Bauantrag zu stellen ist. Dennoch sind die Regelungen der Satzung über Außenwerbung in der Stadt Aschaffenburg (Werbeanlagensatzung-WAS) einzuhalten. Bei Abweichungen von Bestimmungen der Satzung kann gemäß Art. 63 BayBO ein Antrag auf Erteilung einer isolierten Abweichung gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen:
- Antrag auf isolierte Abweichung oder Bauantrag- je nach Verfahrensart
- Verwenden Sie die eingeführten Formulare. Achten Sie auf vollständige Ausfüllung sowie auf die Unterschrift des Bauherren und ggf. des Planfertigers.
- Lageplan
- Auf dem Lageplan (M 1:1000) ist der Aufstellungs- oder Anbringungsort der Werbeanlage deutlich zu kennzeichnen.
- Bauzeichnungen
- In den Bauzeichnungen (M 1:50 bis 1:100) ist die geplante Werbeanlage in Verbindung mit anderen baulichen Anlagen, vor denen oder in deren Nähe sie angebracht, errichtet oder aufgestellt werden soll, darzustellen.
- Stellen Sie die Werbeanlage möglichst farbig dar. In jedem Fall ist die Farbgestaltung zumindest textlich anzugeben.
- Tragen Sie in den Plänen die genaue Größe der Werbeanlage, das Maß der Unterkante über Gelände und ggf. die Auskragungslänge (n) ein.
- Baubeschreibung
- Geben Sie in der Baubeschreibung die Art (z.B. Leuchtreklame), die Größe, den Werkstoff und die Farbe sowie besondere Merkmale der geplanten Werbeanlage an.
- Fotos
- Grundsätzlich sind von der Umgebung des geplanten Aufstellungsortes der Werbeanlage Lichtbilder beizulegen (Gebäude etc.). Auf den Fotos sollte der Aufstellungsort mit geeigneten Mitteln (Filzstift) gekennzeichnet sein.
Reichen Sie die Unterlagen bitte einfach sortiert und vollständig bei der Stadt Aschaffenburg, Bauordnungsamt ein. Wenn Sie die Unterlagen persönlich abgeben möchten, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Die erforderlichen Bauantragsvordrucke sind nachfolgend unter "Formulare" abrufbar. Alternativ kann das Bauantragsgesuch digital beantragt werden: Digitaler Bauantrag.