Wichtige Informationen

Online-Zulassungsbehörde und Auskunft Fahrzeugbriefe

Nutzen Sie, wenn möglich, die Online-Zulassungsbehörde - hierfür fallen weitaus geringere Gebühren an als bei einer persönlichen Vorsprache (z.B. kostet eine Außerbetriebsetzung online 3,30 €, vor Ort 17,40 €). Eine persönliche Vorsprache in der Zulassungsbehörde entfällt.

Voraussetzungen zur Nutzung der Online Zulassungsbehörde:

  1. ein nach dem 01.01.2015 zugelassenes Fahrzeug (außer bei der Neuzulassung eines Fahrzeugs)
  2. Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
  3. Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdeckten Sicherheitscodes
  4. neuer Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel mit eingeschalteter Online-Funktion
  5. entsprechendes Kartenlesegerät oder Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (www.ausweisapp.bund.de)

In der Online Zulassungsbehörde werden Sie Schritt für Schritt durch Ihren ausgewählten Zulassungsvorgang geführt. Weiterführende Informationen und Informationsfilme finden Sie unter Internetbasierte Fahrzeugzulassung: So funktioniert „i-Kfz“.

Wenn Sie persönlich in der Zulassungsstelle vorsprechen möchten, müssen Sie beim Bürgerbüro einen Termin vereinbaren.

Statusabfrage Fahrzeugbriefe

Wird ein Finanzierungsbrief für die Zulassung oder Umschreibung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle benötigt und haben Sie diesen bereits bei der verwahrenden Stelle an die Zulassungsstelle versenden lassen, können Sie online abfragen, ob der Finanzierungsbrief bereits bei uns im Bürgerbüro angekommen ist. Die Auskunft Fahrzeugbriefe finden Sie in unseren Online-Diensten unter dem Schlagwort "Mobilität".

Stempelplaketten dürfen nicht eigenmächtig entfernt werden!

Stempelplaketten sind erst nach Aufforderung durch die Sachbearbeiterin/den Sachbearbeiter der Zulassungsstelle zu entfernen. Stempelplaketten dürfen nicht eigenmächtig entfernt werden.

Das eigenmächtige Entfernen von Stempelplaketten hat grundsätzlich die Abgabe einer kostenpflichtigen Versicherung an Eides Statt, eine Umkennzeichnung und Kennzeichensperre zur Folge.

Reservierungen nach einer Außerbetriebsetzung und die Kennzeichenübernahme auf ein anderes Fahrzeug ist dann nicht mehr möglich.

Massenzulassungen

Zulassungsvorgänge von Zulassungsdiensten, Autohäusern, Kfz-Gewerbe, Behörden und Firmen mit einer größeren Anzahl an Zulassungen werden nur noch am Händlerschalter im Back-Office bearbeitet. Hierfür ist keine Online-Terminvereinbarung mehr möglich! Eine Terminabsprache erfolgt direkt über den Händlerschalter unter der Telefonnummer 06021/330 526 oder per Mail an haendlerschalter@aschaffenburg.de