Wie werden die Leistungen erbracht

Die Leistungen werden, mit Ausnahme des Schulbedarfes, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben und der Kosten für die Schülerbeförderung, nicht als Geldleistungen erbracht. Die Leistungen werden Ihnen zugesagt und dann mit dem jeweiligen Leistungsanbieter direkt abgerechnet.

Bitte bewahren Sie Rechnungen, Quittungen, Nachweise oder Anmeldungen gut auf, da Sie diese gegebenenfalls als Nachweis benötigen.