Flächennutzungsplan und Bebauungsplan; Beantragung einer Auskunft

Kurzbeschreibung

Sie können eine Auskunft aus dem Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan für ein bestimmtes Grundstück beantragen.

Beschreibung

Die Bauleitplanung plant, wie man Grundstücke in der Gemeinde nutzen kann. Das geschieht nach den Regeln des Baugesetzbuches. Es gibt 2 Bauleitpläne. Der erste ist der Flächennutzungsplan. Das ist der vorbereitende Bauleitplan. Der zweite ist der Bebauungsplan. Das ist der verbindliche Bauleitplan. Der Bebauungsplan zeigt, wie man Grundstücke bebauen darf. Dort finden Sie zum Beispiel Regeln.

  • Wie darf man das Gebäude nutzen?
  • Wie groß darf das Gebäude sein?
  • Wie viele Stockwerke sind erlaubt?
  • Wie muss das Dach gebaut sein?

Zum Bebauungsplan gehört eine Begründung. Die Begründung erklärt die Ziele der Planung. Sie erklärt auch die Zeichnungen und Texte im Plan.


Im Flächennutzungsplan zeigen Gemeinden, wie sie die Stadt entwickeln wollen. Sie finden darin zum Beispiel Aussagen zu geplanten Dingen.

  • Flächen für den Wohnbau
  • Flächen für Gewerbe und Industrie
  • Grünflächen oder Verkehrsflächen

Die Begründung erklärt die Ziele der Planung. Sie erklärt auch die Darstellungen im Flächennutzungsplan. Jeder kann den Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan einsehen, siehe § 6 Absatz 5 Satz 3 und § 10 Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB). Sie können auch Informationen über den Inhalt verlangen.

Verfahrensablauf

Einsicht in Bebauungspläne und Flächennutzungspläne
  • Zentrale Veröffentlichung:
    • Geltende Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sollen über das Landesportal und die Internetseiten der Gemeinden zugänglich sein.
    • Unterlagen aus Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Absatz 2 BauGB) müssen verpflichtend online bereitgestellt werden.
  • Individuelle Auskunft:
    • Sie können bei der Gemeinde eine Auskunft über Bebauungspläne oder Flächennutzungspläne beantragen.
    • Falls es um ein bestimmtes Grundstück geht, sollten Sie Angaben dazu machen (zum Beispiel Gemarkung, Flurnummer oder Anschrift).
  • Rechtsanspruch auf Einsicht:
    • Es besteht ein Rechtsanspruch auf Einsicht in den Bebauungsplan und auf Auskunft durch die Gemeinde.
    • Falls die Gemeinde die Auskunft verweigert, können Sie den Anspruch vor dem Verwaltungsgericht durch eine Leistungsklage durchsetzen.

Kosten

Im Internet sind die Bauleitpläne kostenfrei einzusehen. Die Einsicht vor Ort bei der Gemeinde ist ebenfalls kostenlos.

Auszüge aus dem Bebauungsplan oder dem Flächennutzungsplan können als Druck oder digital ggf. kostenpflichtig über die Gemeinde bezogen werden.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

  • Bauleitpläne Bayern

    Das Auskunftssystem ermöglicht Ihnen den Zugriff auf Bebauungs- und Flächennutzungspläne zahlreicher Gemeinden in Bayern. Dieser Service ersetzt nicht die Rechtsverbindlichkeit der Originalpläne. Nur der Originalplan enthält die gültige Rechtslage im Sinne des Baugesetzbuches.

  • Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
  • Flächennutzungsplan
  • Bebauungspläne

Redaktionell verantwortlich

Satdt Aschaffenburg, Stand: Juli 2025