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Gaststätten & Gewerbe
Da wir die digitale Signatur momentan noch nicht einsetzen, liegen die meisten Formulare im PDF-Format und nicht als Webformular vor. Das bedeutet, Sie können die Formulare online ausfüllen, müssen Sie dann ausdrucken, unterschreiben und zu Ihrem gebuchten Termin mitbringen.
Bitte beachten Sie:
Sie können Ihr Gewerbe nur mit einem zuvor vereinbarten Termin ab-, an- und ummelden.
Termine können Sie online vereinbaren (siehe Link "Online-Terminvereinbarung")
Sollten Sie ein Gewerbe in den Bereichen Lebensmittel, Tabakwaren, Kosmetik, Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt – sowie mit Haut oder Schleimhautkontakt (Textilien, Spielwaren, Verpackungsmaterial für Lebensmittel,…) betreiben wollen, sind Sie gemäß Art. 6 der VO (EG) 852/2004 verpflichtet dies zusätzlich der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde zu melden.