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Energiekrise
Energiekosten für Strom
Die Energiekosten für den allgemeinen Stromverbrauch im Haushalt (beispielsweise Haushaltsstrom für elektrische Geräte und Beleuchtung) werden nicht separat übernommen. Sie sind bereits im monatlichen Regelsatz enthalten und können weder vom Sozialamt noch dem Jobcenter übernommen werden. Anders ist es nur, wenn der Strom zum Heizen benötigt wird, dann kann eine Übernahme von Vorauszahlungen oder Nachzahlungsbeträgen durch das Sozialamt oder das Jobcenter bei Vorliegen der Voraussetzungen erfolgen.
Soweit außerdem Stromkosten für eine sogenannte dezentrale Warmwassererzeugung in der Wohnung (z.B. Heißwasserboiler, Durchlauferhitzer) entstehen, wird für diese Warmwasserkosten auf Antrag eine Pauschale als Mehrbedarf zusätzlich zum Regelsatz gezahlt.