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Gesundheit & Soziales

 Flyer: Wo finde ich Hilfe

Mit dem Grundgesetz hat sich die Bundesrepublik Deutschland der sozialen Sicherheit und Gerechtigkeit verpflichtet. Dieser Verpflichtung unterliegen auch die Kommunen. Sie spiegelt sich heute noch in dem in den Art. 20 Abs. 1 und Art 28 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz verankerten sogenannten Sozialstaatsprinzip wider. Dieses Staatsziel ist aufgrund der "Ewigkeitsklausel" aus Art. 79 Abs. 3 Grundgesetz geschützt, also auf ewig einer Verfassungsänderung entzogen.

Gesundheit ist ein wichtiger persönlicher und gesellschaftlicher Wert. Ihre Bedeutung wird oft erst bei Krankheit oder mit zunehmendem Alter erkannt. Welche Einschränkungen mit dem Verlust von Gesundheit verbunden sind, wird oft erst dem alternden Menschen bewusst.

Wenn also das Leben nicht mehr aus eigenen Mittel bestritten werden kann, in Schieflage gerät oder auch im Alter beschwerlicher wird , dann ist oft guter Rat oder ein kompetenter Ansprechpartner nötig.

Mit den Informationen im Bereich "Gesundheit & Soziales" bieten wir Ihnen eine erste Informationsquelle, die jedoch aufgrund der Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Ausführungsbestimmungen, kommunalen Richtlinien und der Rechtsprechung eine umfassende Beratung nicht ersetzen kann.