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06.06.2023:

Neue Regeln für Haustiere aus der Ukraine - Gültig ab 16. Juni / Erleichterungen entfallen

Ab 16. Juni 2023 gelten für Haustiere, die von Flüchtenden aus der Ukraine mitgeführt werden, wieder die allgemeingültigen Regeln für Tiere aus Drittländern. Das teilt das Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mit.

 

Die Tiere müssen dann mit 12 Wochen gegen Tollwut geimpft sein. Außerdem muss frühestens nach 30 Tagen eine Tierbestimmung erfolgen und danach drei Monate gewartet werden. Frühestens nach sieben Monaten kann dann der Hund oder die Katze aus der Ukraine nach Deutschland gebracht werden.

Bisher konnten Tiere aus der Ukraine unter erleichterten Bedingungen nach Deutschland kommen.

 

Das Veterinäramt von Stadt und Landkreis Aschaffenburg wird alle Tierarztpraxen in der Region informieren.

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz bedankt sich bei allen Beteiligten, besonders bei der bayerischen Tierärzteschaft, „die mit ihrem beispiellosen Einsatz viele ukrainische Mitbürger und Mitbürgerinnen in dieser Extremsituation unterstützt haben.“