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16.06.2023:

Aus Alt mach Neu: Pflichtumtausch in den neuen EU-Führerschein / Staffelung soll größere Wartezeiten vermeiden

Aufgrund europäischer Regelungen müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Der neue Führerschein ist dann 15 Jahre lang gültig. Um bei der Umsetzung dieser EU-Regelungen ein überhöhtes Antragsaufkommen zu vermeiden, hat der Bundesgesetzgeber einen stufenweisen Umtausch der alten Führerscheine vorgesehen.

Alle Führerscheine im Papierformat, das sind Führerscheine, die vor dem 31.12.1998 ausgestellt wurden (graue und rosa Führerscheine), sind nach dem Geburtsjahrgang des Führerscheininhabers gestaffelt umzutauschen.

 

Aktuell sind nur Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 aufgerufen, ihre Papierführerscheine umzutauschen.

Die betroffenen Führerscheine verlieren am 19.01.2024 ihre Gültigkeit.

Zusätzlich kann es zu Problemen im In- und Ausland bei Verkehrskontrollen kommen, sollte ein ungültiger Führerschein nach dem entsprechenden Zeitraum genutzt werden.

Die notwendigen Antragsunterlagen können hier heruntergeladen werden.

Wer keinen Internetzugang hat, kann die Unterlagen auch anfordern.

 

Dokumente für den Umtausch

Für den Tausch benötigt werden eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein im Original.

Grundsätzlich erfolgt der Umtausch der Führerscheine ohne Prüfung oder ärztliche Untersuchungen, allerdings ist zu beachten, dass bei LKW- und Bus- Führerscheinen evtl. entsprechende Gutachten vorgelegt werden müssen, um die Fahrerlaubnis zu verlängern.

Der bisherige Führerschein wird von der Führerscheinstelle befristet und zurückgesandt. Eine Bestellung des neuen Kartenführerscheins kann erst nach Zusendung des alten Führerscheins erfolgen.

Wir empfehlen den Betroffenen, eine Kopie des ausgefüllten Antrags inkl. einer Kopie des alten Führerscheins mit sich zu führen, damit diese im Zuge einer möglichen Kontrolle nachweisen können, dass der alte Führerschein vorübergehend im Original bei der Führerscheinstelle vorliegt.

Wurde der alte Papier-Führerschein nicht von der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Aschaffenburg ausgestellt? Dann wird eine sogenannte Karteikartenabschrift der Behörde benötigt, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder oft auch online beantragen und wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Aschaffenburg übermittelt.

Die Umstellung kostet bis zu 30,30 Euro (inkl. 5 Euro Direktversand per Einschreiben).

Ein persönliches Erscheinen auf der Führerscheinstelle ist nicht notwendig, und der Umtauschvorgang kann auch schriftlich abgewickelt werden.

 

Kontakt:

Stadt Aschaffenburg

Ordnungs- u. Straßenverkehrsamt, Fahrerlaubnisbehörde

Wermbachstraße 30, 63739 Aschaffenburg

E-Mail: fuehrerscheinstelle@aschaffenburg.de

 

Postadresse:

Dalbergstraße 15, 63739 Aschaffenburg

Postfach 10 01 63, 63701 Aschaffenburg

 

Hier geht es zum Gesetzestext.