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22.06.2023:

Aschaffenburger Solar-Förderprogramm: Förderrichtlinie ändert sich zum 1.8.2023

Das am 1.3 2023 gestartete PV-Förderprogramm findet großen Anklang. So konnten bislang über 150 Mini-Photovoltaikanlagen („Balkon-Anlagen“) und über 90 Photovoltaikanlagen der Größe über 1,5 kWp gefördert werden. Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, dass die Förderung und die Beratung des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz bis zum Ende des Haushaltsjahres 2023 in geänderter Form weitergeführt werden soll.

 

Die Anpassungen der Förderrichtlinien ab dem 01.08 2023:

  • Für Mini-PV-Anlagen (sogenannte „Balkonanalgen“) bleiben die Fördersätze völlig unverändert. Auch der Bonus von 400€ für Grenzenlos-Pass Besitzer bleibt. Die von der Bundesregierung bereits angedachten Erleichterungen werden zusätzlich zur gebenden Zeit übernommen (z.B. Einspeisepunkt und Leistungsgrenze von 800 W anstatt bislang 600W).
  • Für größere PV-Anlagen (über 1,5 kWp) gelten dann zum Teil reduzierte Fördersätze. Insgesamt wird der maximale Förderbetrag halbiert auf nunmehr 1.000€. Der Bonus für Gründach-PV-Anlagen wird erhöht, der Bonus zur Umrüstung von Altanlagen bleibt.

Anträge können laut Förderrichtlinie erst nach der Inbetriebnahme eingereicht werden. Der Antrag ist vollständig mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen. Anträge die ab dem 01.08.2023 eingehen, werden nach den angepassten Fördersätzen bemessen. Weiterhin gilt, dass nur vollständige Anträge berücksichtigt werden. Entscheidend ist das Eingangsdatum im Amt für Umwelt-und Verbraucherschutz und die Inbetriebnahme durch die AVG.

Den Bürgern wird empfohlen zusammen mit einem Installationsunternehmen frühzeitig Termine zur Inbetriebnahme mit der AVG abzustimmen, damit unnötige Verzögerungen vermieden werden. Durch den hohen PV-Anlagenzubau liegt die Wartezeit bei vielen Energieversorgen zur Inbetriebnahme und Zählertausch zwischenzeitlich bei mehreren Monaten. Auch bei der bislang sehr schnellen AVG beträgt die Wartezeit aktuell rund vier Wochen.

 

Die Nachfrage nach Förderanträgen im Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz übersteigt die ursprünglichen Prognosen um ein Vielfaches. Dies geht mit einer gesteigerten Kapazität von regionalen und überregionalen Solarteuren einher.

 

Insgesamt wurde im bisherigen Förderzeitraum bereits Anlagen im Wert von 2,2 Mio € fertig installiert und gefördert. Zusammen mit den sehr kleinen Mini-PV-Anlagen sind somit 840 kWp auf weiteren 240 Standorten im Stadtgebiet verteilt. Ein weiteres Ziel des Förderprogramms, eine umfassende Beratung der Bürgerschaft, wurde ebenfalls erreicht.

 

Fördersätze für Anlagen ab 1.8.2023

 

Fördermaßnahme Anlagen über 1,5 kWp

Förderhöhe

Max. Förderung

PV-Anlagen von 1,5 bis 8 kWp

zusätzlich für jedes kWp über 8 kWp

100 [€/ kWp]

40 [€/ kWp]

1.000 [€]

max. 35 % Gesamtförderung

Umrüstung-Zulage für Ü-20-PV-Anlagen

100 [€]

/

Bonus bei Gründach-Aufstellung gemäß Richtlinie

50 [€/ kWp]

500 [€]

max. 40% Gesamtförderung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mini-PV-Anlagen / Balkonanlagen

Fördermaßnahme

Förderhöhe

Max. Förderung

Antragsberechtigt

Mini-PV-Anlage (150-600 Wp)

120 [€]

120 [€]

Natürliche Personen mit Wohneigentum oder im Mietverhältnis

Wohnungseigentümergemeinschaften

Sozial-Bonus-1

150 [€]

270 [€]

           max. 70% Gesamtförderung

Mit Wohnberechtigungsschein (1-3)

Sozial-Bonus-2

400 [€]

520 [€]

max 70% Gesamtförderung

Mit Kulturpass/ Grenzenlos-Pass

 

Ansprechpartner im Amt für Umwelt-und Verbraucherschutz:

Andreas Jung
Tel. 06021 330 1491
E-Mail:
andreas.jung@Aschaffenburg.de