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13.11.2023:

Abschaffung des Kinderreisepasses

Der Bundestag hat die Abschaffung des Kinderreisepasses beschlossen. Ab dem 01.01.2024 werden daher keine neuen Kinderreisepässe ausgestellt. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Datum ihres Ablaufs.
Ab dem 01.01.2024 muss dann ein regulärer Reisepass oder Personalausweis beantragt werden. Diese haben eine Gültigkeitsdauer von jeweils sechs Jahren. Zu beachten ist, dass der Reisepass weltweit gültig ist, der Personalausweis nur in bestimmten ausländischen Staaten anerkannt wird (vornehmlich EU-Staaten).
Die Bearbeitungszeit der Bundesdruckerei für Reisepässe beträgt derzeit durchschnittlich vier bis fünf Wochen. Für Urlaubsreisen im Sommer 2024 sollte daher bereits jetzt die Gültigkeitsdauer vorhandener Kinderreisepässe geprüft und bitte frühzeitig ein Termin im Bürgerservicebüro zur Beantragung neuer Ausweisdokumente beantragt werden.