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22.12.2023:

Stadt weist auf Räum- und Streupflicht hin

Die Stadt Aschaffenburg weist alle Grundstückseigentümer auf die Räum- und Streupflicht hin und bittet diese bei den entsprechenden Wetterverhältnissen einzuhalten. Es ist die besondere Pflicht aller Grundstückseigentümer für die Sicherheit vor und auf ihrem Grundstück zu sorgen.

 

Nach der städtischen Verordnung muss die öffentliche Gehsteigfläche/der öffentliche Fußweg entlang der Grundstücksgrenze auf einer Breite von mindestens einem Meter geräumt und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit Sand, Splitt oder anderen abstumpfenden Mitteln gestreut werden. Bei besonderer Glättegefahr, zum Beispiel an Treppen oder starken Steigungen, ist das Streuen von Tausalz zulässig. Die Verwendung reinen Salzes oder ätzender Stoffe ist verboten.

 

Die öffentlichen Gehwege müssen an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee geräumt und bei Glätte mit Sand, Splitt oder anderen abstumpfenden Mitteln bestreut werden. Bei anhaltendem Schneefall sind die Räum- und Streumaßnahmen bis 20 Uhr abends so oft wie notwendig zu wiederholen.

 

Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass Passanten ausrutschen und dadurch geschädigt werden. Sie dienen somit auch dem Schutz der Grundstückseigentümer vor Haftungsansprüchen.

 

Die Verordnung ist im Internet zu finden unter www.aschaffenburg.de/stadtrecht8.