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QR-Code für Verpflichtungserklärung online
Neue Online-Leistung in der Ausländerbehörde
Ab 1. März 2024 bietet die Ausländerbehörde der Stadt Aschaffenburg die Abgabe der sogenannten Verpflichtungserklärung als Online-Leistung an. Unter www.aschaffenburg.de/formulare-abh können nun reibungslos alle notwendigen Daten und Dokumente abgegeben werden und direkt eine Bezahlung erfolgen.
Eine Verpflichtungserklärung ist ähnlich wie eine Bürgschaft eine Verpflichtung gegenüber einem Dritten. Wenn eine in Aschaffenburg lebende Privat- und/oder Geschäftsperson einen Angehörigen eines Drittstaates entweder für einen Kurzaufenthalt (Besuch) oder für einen längerfristigen Aufenthalt (Einwanderung) nach Deutschland einladen möchte, ist als Nachweis der Lebensunterhaltssicherung die Abgabe einer Verpflichtungserklärung bei der deutschen Botschaft im Heimatland erforderlich.
Kann der Verpflichtungsgeber sich mittels Online-Ausweisfunktion (eID) ausweisen, kann die Verpflichtungserklärung direkt nach Hause geschickt werden. Der bisher zwingend erforderliche Termin ist nicht mehr notwendig. Wählt man die Option ohne Authentifizierung, ist nur noch ein kurzer Termin zur Vor-Ort-Authentifizierung notwendig.
Das Angebot ergänzt die bereits gestarteten Leistungen nach dem Online-Zugangsgesetz zur Beantragung von Aufenthaltstiteln und verbessert das effiziente und bürgerfreundliche Angebot der Stadtverwaltung.